Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1892. (41)

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Verzeichniß 
der im Bezirke 
belegenen Fabriken, in welchen Arbeiterinnen über 16 Jahren beschöstigt werden. 
  
Erläuterungen: 
Den Fabriken stehen gleich: Werkstätten, in derrn Betrieb eine m elnechige Benubung von Dam 
1. pf- 
kraft slatlfindet, Hũllenwerle, — und andere Bauhöse, Werste und solche „Ittheliten, 
über Tage betriebene Brüche uf 
to 
d Gruben, welche nect bob vosßtengehnn. oder in geringem Um 
fange belr rden, die n unter der Aussicht * sichenden Bürgwerg, 
* Anstalten und unterirdisch betriebenen Brüche und Gruben.“), 
In lic 2 ist, F d Unternehmer eine Aktien-Gesellschaft, Aarralia, Hossenschat. oder 
dict ist, auch dei ituume des Leiters, (Direktors .) des Beklriebe# anzugeber 
In Spalte 3 ist, wenn der Besitzer oder Leiter nicht am Sitze der Fabrik 2c. wohpeft, auch 
dessen o in Tümme anzugeben 
4. In Spalte 4 ist jedeomal die bei r#a letzten ordentlichen Revision vorgefundene Zahl der Ar- 
* 
r— 
beiterinnen 4% 16 Jahrr einzulragen 
Die Einträge in die Spalte 5 14 cri 
a. für die fünf antere Wochenta 
v für die Sonnabende 
zu machen. Auch sind sie nach den elwa eingehenden Veränderungs-Angeigen zu berichligen. 
Spalte 7 find die Data der nach K. 138 Abs. 1 und 2 zu eistallenden Anzelgen und Ver- 
änderungs-Anzeigen, sowic deren Akten-NRummer einzutragen. 
In Spalle 10 ist das Datum jeder vorgenommenen Revision einzutragen. 
In Spalte 11 sind die wegen Zuwiderhandlungen gegen die —— über die abschsigu 
von Arbeilerinnen über 16 Jahre lrräl festgestellten Strafen einzutragen. bei find die 
rbelrelbenden. E bsleilers, oder der Aufslchtope * degen e # 
verhängt worden slud (F. 151), a 
n Spete 12 isl namentlich zu sie ob für die belreffende Fabrik kc. Ausnahmen auf 
d des §. 13a zugelassen sind. 
Wall, daß durch Katserliche Berordnung oder Bundesraths-Beschluß noch andere Anlagen den 
5 ) Für den ∆ 
Febriten glelchgestellt. werden (9. öl Ubf. 8 und 4 bd. G.-O.), In die Nr. 1 der Erläuterungen dem entsprechend 
zu ergänzen.
	        
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