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Verzeichniß
der im Bezirke
belegenen Fabriken, in welchen Arbeiterinnen über 16 Jahren beschöstigt werden.
Erläuterungen:
Den Fabriken stehen gleich: Werkstätten, in derrn Betrieb eine m elnechige Benubung von Dam
1. pf-
kraft slatlfindet, Hũllenwerle, — und andere Bauhöse, Werste und solche „Ittheliten,
über Tage betriebene Brüche uf
to
d Gruben, welche nect bob vosßtengehnn. oder in geringem Um
fange belr rden, die n unter der Aussicht * sichenden Bürgwerg,
* Anstalten und unterirdisch betriebenen Brüche und Gruben.“),
In lic 2 ist, F d Unternehmer eine Aktien-Gesellschaft, Aarralia, Hossenschat. oder
dict ist, auch dei ituume des Leiters, (Direktors .) des Beklriebe# anzugeber
In Spalte 3 ist, wenn der Besitzer oder Leiter nicht am Sitze der Fabrik 2c. wohpeft, auch
dessen o in Tümme anzugeben
4. In Spalte 4 ist jedeomal die bei r#a letzten ordentlichen Revision vorgefundene Zahl der Ar-
*
r—
beiterinnen 4% 16 Jahrr einzulragen
Die Einträge in die Spalte 5 14 cri
a. für die fünf antere Wochenta
v für die Sonnabende
zu machen. Auch sind sie nach den elwa eingehenden Veränderungs-Angeigen zu berichligen.
Spalte 7 find die Data der nach K. 138 Abs. 1 und 2 zu eistallenden Anzelgen und Ver-
änderungs-Anzeigen, sowic deren Akten-NRummer einzutragen.
In Spalle 10 ist das Datum jeder vorgenommenen Revision einzutragen.
In Spalte 11 sind die wegen Zuwiderhandlungen gegen die —— über die abschsigu
von Arbeilerinnen über 16 Jahre lrräl festgestellten Strafen einzutragen. bei find die
rbelrelbenden. E bsleilers, oder der Aufslchtope * degen e #
verhängt worden slud (F. 151), a
n Spete 12 isl namentlich zu sie ob für die belreffende Fabrik kc. Ausnahmen auf
d des §. 13a zugelassen sind.
Wall, daß durch Katserliche Berordnung oder Bundesraths-Beschluß noch andere Anlagen den
5 ) Für den ∆
Febriten glelchgestellt. werden (9. öl Ubf. 8 und 4 bd. G.-O.), In die Nr. 1 der Erläuterungen dem entsprechend
zu ergänzen.