Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

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Koͤniglich-Balerisches

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Regierungsblatt.

XIX.  Stück.  München,  Samstag  den  23.  März  1871.

 

Allgemeine  Werordnung.

 

Ratifikations-Urkunde
über
den  zwischen  Baiern  und  Württemberg  anr
18.  Mai  1810  geschlossenen  Staatsvertrag.

 

Wir  Marimillan  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Balern

Urunden  und  fügen  hlemit  zu  wissen:

Nachdem  Wir  den  durch  Unsern  ersten
Staats=  und  Konferenzminister  Grafen  von
Montgelas,  in  Kraft  der  ihm  von  Uns  zu
solchem  Behufe  ertheilten  Vollmacht,  mit
dem  königlich  Württembergischen  Staatsund
  Kabinetsminister  Grasen  von  Taube,
nach  der  demselben  von  des  Königs  von
Württemberg  Majestät  gleichfalls  gegebenen
Vollmacht,  am  13.  v.  M.  zu  Paris  abgeschlossenen
  und  unterzeichneten  Vertrag  gesehen,
  und  nach  seinem  ganzen  Inhalt  geprüst
  haben,  welcher  also  lautet:

Seine  Maiestät  der  König  von  Baiern,
und  Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg
  von  gleichem  Wunsche  beseelt,  sowohl
  die  bisher  unberichtigt  gebliebenen

Grenz-Differenzien  und  sonstige  gegenseitige
Ansprüche  mit  einemmale,  und  auf  eine
dauerhafte  Weise  zu  beendigen,  als  auch
diejenigen  Stipulationen,  welche  in  den
beiderseitigen  mit  Frankreich  neuerdings  abgeschlossenen
  Traktaten  festgesezt  worden  sind,
durch  einen  abzuschließenden  Vertrag  in  Erfüllung
  zu  bringen,  haben  zu  Erreichung
dieses  Zweckes  zu  Ihren  Bevollmächrigten
ernannt,  nämlich

Seine  Masestät  der  König  von  Balern:
Ihren  ersten  Staats=  und  Konferenzminister
Marximilian  Joseph,  Grafen  von  Montgelas,
  Großkanzler  des  Zivil-Verdienst-Ordens
  der  baierischen  Krone,  Nitter  des  Se.
Huberti-Ordens,  Großkreuz  der  Ehren-Legion,
Großkreuz  des  königlich  Sächsischen  Ordens
der  grünen  Krone,  und  Großkreuz  des  Maltheser-Ordens,
  und

Seine  Majestäc  der  König  von  Würctemberg:
  Ihren  Staats=  und  Kabinetsminister,
Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Kammerherrn  Eudwig  Carl  August  Grasen
  von  Taube,  Großkanzler  der  königlichen
  Orden  und  Großkreuz  des  königlich.
Holländischen  Ordens  de  l'union:

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