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Ergänzungsheft
bundesgemäßen Regelung der holsteinischen Angelegenheit zu gelangen.
Auch wird dann die Stimme des Landes Holstein selbst, die ohne
Zweifel vernommen zu werden verdient, um so weniger noch länger ungehört
bleiben können, als ohnehin die holsteinischen Stände nach der geltenden Verfassung
im Laufe dieses Jahres einberufen werden müssen. Wir haben
hiermit in einem ernsten Augenblicke die Ansichten des Kaisers nochmals im
Zusammenhange dargelegt. Der Weisheit und dem Gerechtigkeitssinne Sr.
Maj. des Königs ist es vorbehalten, sie zu würdigen und eine Wahl zu treffen
zwischen der Fortdauer des Zwiespaltes, dessen Folgen sich in der gegenwärtigen
Weltlage jeder Berechnung entziehen, und der Lösung, welche den Streit
über das Schicksal der für Deutschland erworbenen Herzogthümer unter allgemeiner
Anerkennung mit unverkennbarem Gewinne für Preußens Machtstellung
und mit nicht geringer Erhöhung seiner historischen Ehren abschließen würde.“
26. Apr. (Oesterreich) setzt durch eine Circulardep. die fremden Regierungen
von den im Venetinanischen angeordneten militärischen Vorkehrungen
in Kenntniß mit der ausdrücklichen Betonung ihres streng
defensiven Characters.
26. 〃 (Italien). Eine Militär-Conferenz in Florenz beschließt,
gegenüber den Maßregeln Oesterreichs (s. 21/22. April) nunmehr
offen zum Kriege zu rüsten.
〃 〃 (Italien). II. Kammer: Debatte über eine Verlängerung der
provisorischen Finanzverwaltung auf weitere drei Monate.
Ein von zahlreichen Mitgliedern der Linken eingebrachter Antrag geht
auf ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium, weil es noch keine rechten
Vorbereitungen für den nationalen Krieg getroffen habe. La Porta: Noch
vor 40 Tagen habe Lamarmora die Entwaffnung vertheidigt, unmöglich könne
er einen nationalen Krieg wollen: ein Krieg, von diesem Ministerium unternommen,
könne nur Besorgniß einflößen. Guerrazzi: Wir sind bereit,
allen Groll, alle Unzufriedenheit auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen,
aber man muß uns rund heraussagen, ob Krieg geführt werden soll. Lamarmora:
Was die Kriegs- und Friedensfrage betrifft, so erkläre ich, daß
wir jetzt den Krieg nicht haben, denn wenn Krieg wäre, so säße ich nicht auf
diesen Bänken.
Die Verlängerung wird bewilligt, aber nur mit 179 gegen
100 Stimmen.
27. 〃 (Preußen) richtet an Sachsen eine förmliche Sommation wegen
der von demselben getroffenen Rüstungen:
„Aus den Andeutungen des k. sächsischen Hrn. Ministers der auswärtigen
Angelegenheiten, über welche Ew. Excellenz uns wiederholt Bericht erstatteten,
haben wir bis dahin schließen zu müssen geglaubt, daß für den Fall eines
Conflictes zwischen Preußen und Oesterreich das Programm der sächsischen
Regierung in der Neutralität bestehe. Der Herr Baron v. Beust hat es als
seine persönliche Meinung ausgedrückt, daß diese Neutralität in der allerstrengsten
Weise beobachtet werden müßte und nach keiner Richtung hin aufgegeben
werden dürfe. Er hat zu gleicher Zeit als die für Sachsen allein
passende Stellung die eines Mitgliedes des Bundes bezeichnet; er hat vorzugsweise
sowohl in den an unsere Regierung gerichteten Erklärungen als in
denen am Bundestage an dem Satze festgehalten, daß diese Stellung als
Bundesglied den Krieg unmöglich mache und daß die Bundeseinrichtungen,
insbesondere der Art. 11 der Bundesacte, hinreichende Mittel gewähren, um
die zwischen Bundesgliedern bestehende Spannung zu beseitigen und den Ausbruch
des Conflictes zu verhindern. Diese Ausführungen lassen sich schwer