Full text : Europäischer Geschichtskalender. Ergänzungsheft zum Europäischen Geschichtskalender für 1865. (6a)

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Ergänzungsheft

bundesgemäßen  Regelung  der  holsteinischen  Angelegenheit  zu  gelangen.
Auch  wird  dann  die  Stimme  des  Landes  Holstein  selbst,  die  ohne
Zweifel  vernommen  zu  werden  verdient,  um  so  weniger  noch  länger  ungehört
bleiben  können,  als  ohnehin  die  holsteinischen  Stände  nach  der  geltenden  Verfassung
  im  Laufe  dieses  Jahres  einberufen  werden  müssen.  Wir  haben
hiermit  in  einem  ernsten  Augenblicke  die  Ansichten  des  Kaisers  nochmals  im
Zusammenhange  dargelegt.  Der  Weisheit  und  dem  Gerechtigkeitssinne  Sr.
Maj.  des  Königs  ist  es  vorbehalten,  sie  zu  würdigen  und  eine  Wahl  zu  treffen
zwischen  der  Fortdauer  des  Zwiespaltes,  dessen  Folgen  sich  in  der  gegenwärtigen
  Weltlage  jeder  Berechnung  entziehen,  und  der  Lösung,  welche  den  Streit
über  das  Schicksal  der  für  Deutschland  erworbenen  Herzogthümer  unter  allgemeiner
  Anerkennung  mit  unverkennbarem  Gewinne  für  Preußens  Machtstellung
und  mit  nicht  geringer  Erhöhung  seiner  historischen  Ehren  abschließen  würde.“

26.  Apr.  (Oesterreich)  setzt  durch  eine  Circulardep.  die  fremden  Regierungen

  von  den  im  Venetinanischen  angeordneten  militärischen  Vorkehrungen
  in  Kenntniß  mit  der  ausdrücklichen  Betonung  ihres  streng
defensiven  Characters.

26.  〃  (Italien).  Eine  Militär-Conferenz  in  Florenz  beschließt,

  

  

gegenüber  den  Maßregeln  Oesterreichs  (s.  21/22.  April)  nunmehr
offen  zum  Kriege  zu  rüsten.

〃   〃   (Italien).  II.  Kammer:  Debatte  über  eine  Verlängerung  der

provisorischen  Finanzverwaltung  auf  weitere  drei  Monate.

Ein  von  zahlreichen  Mitgliedern  der  Linken  eingebrachter  Antrag  geht
auf  ein  Mißtrauensvotum  gegen  das  Ministerium,  weil  es  noch  keine  rechten
Vorbereitungen  für  den  nationalen  Krieg  getroffen  habe.  La  Porta:  Noch
vor  40  Tagen  habe  Lamarmora  die  Entwaffnung  vertheidigt,  unmöglich  könne
er  einen  nationalen  Krieg  wollen:  ein  Krieg,  von  diesem  Ministerium  unternommen,
  könne  nur  Besorgniß  einflößen.  Guerrazzi:  Wir  sind  bereit,
allen  Groll,  alle  Unzufriedenheit  auf  den  Altar  des  Vaterlandes  niederzulegen,
aber  man  muß  uns  rund  heraussagen,  ob  Krieg  geführt  werden  soll.  Lamarmora:
  Was  die  Kriegs-  und  Friedensfrage  betrifft,  so  erkläre  ich,  daß
wir  jetzt  den  Krieg  nicht  haben,  denn  wenn  Krieg  wäre,  so  säße  ich  nicht  auf
diesen  Bänken.

Die  Verlängerung  wird  bewilligt,  aber  nur  mit  179  gegen

100  Stimmen.

27.   〃   (Preußen)  richtet  an  Sachsen  eine  förmliche  Sommation  wegen
der  von  demselben  getroffenen  Rüstungen:

„Aus  den  Andeutungen  des  k.  sächsischen  Hrn.  Ministers  der  auswärtigen
Angelegenheiten,  über  welche  Ew.  Excellenz  uns  wiederholt  Bericht  erstatteten,
haben  wir  bis  dahin  schließen  zu  müssen  geglaubt,  daß  für  den  Fall  eines
Conflictes  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  das  Programm  der  sächsischen
Regierung  in  der  Neutralität  bestehe.  Der  Herr  Baron  v.  Beust  hat  es  als
seine  persönliche  Meinung  ausgedrückt,  daß  diese  Neutralität  in  der  allerstrengsten
  Weise  beobachtet  werden  müßte  und  nach  keiner  Richtung  hin  aufgegeben
  werden  dürfe.  Er  hat  zu  gleicher  Zeit  als  die  für  Sachsen  allein
passende  Stellung  die  eines  Mitgliedes  des  Bundes  bezeichnet;  er  hat  vorzugsweise
  sowohl  in  den  an  unsere  Regierung  gerichteten  Erklärungen  als  in
denen  am  Bundestage  an  dem  Satze  festgehalten,  daß  diese  Stellung  als
Bundesglied  den  Krieg  unmöglich  mache  und  daß  die  Bundeseinrichtungen,
insbesondere  der  Art.  11  der  Bundesacte,  hinreichende  Mittel  gewähren,  um
die  zwischen  Bundesgliedern  bestehende  Spannung  zu  beseitigen  und  den  Ausbruch
  des  Conflictes  zu  verhindern.  Diese  Ausführungen  lassen  sich  schwer