Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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Zahlung noch keine gerichtlichen Schritte geschehen sind, für jeden verzögerten oder 
verfallenen Zinstermin ein Prozent Zinsen mehr als die bedungenen zu fordern. 
Ueberdies berechtigt schon ein Verzug der Rentenabführung von länger als 
vierzehn Tagen den Verein, das ganze Kapital nebst Renten und Kosten auf dem 
Klagwege einzuziehen. 
5 24. 
Kündigung der Darlehen von Seiten des Vereins. 
. 
Der Verein kann dem Rentenpflichtigen nicht kündigen, außer: 
1. wenn sich nach erfolgter Kreditbewilligung Unrichtigkeiten in den von 
dem Schuldner oder einem Abschätzer ertheilten Nachweisungen (88 20, 
41, 42) ergeben sollten; 
2. bei wesentlichen Verminderungen des Grundstückswerthes (8 47): 
3. bei Ausschließung eines Mitgliedes nach § 10. 
In allen diesen Fällen hat die Kündigung mindestens eine Frist von 
6 Monaten zu umfassen. 
Ohne vorausgegangene Kündigung wird die Schuld sofort zahlbar: 
1. wenn der Verein im Falle säumiger Rentenabführung von dem Rechte 
der Einziehung des Darlehens (§ 23) Gebrauch macht; 
. sobald zu dem Vermügen des Schuldners Konkurs ausbricht oder so- 
bald die Zwangsverwaltung oder die Zwangsversteigerung eines ver- 
pfändeten Grundstücks gerichtlich verfügt worden ist; 
falls bei einem Wechsel im Eigenthume eines dem Vereine verpfändeten 
Grundstücks der neue Eigenthümer nicht 4 Wochen nach Erwerbung 
des Grundstücks Mitglied wird und den erforderlichen Stammantheil 
einzahlt; 
in dem Falle des 8 49, wenn der Wiederaufbau von Gebäuden nicht 
oder nicht in einer den bisherigen Verhältnissen entsprechenden Weise 
erfolgt. 
Alle hiernach vorkommenden Rückzahlungen, sie mögen das ganze Kapital 
oder einen Theil desselben betreffen, sind, soweit es der Summe nach thunlich ist, 
in verloosbaren Pfandbriefen des Vereins von derselben Serie wie die Schuld, 
übrigens nach dem Neunwerthe mit Zinsleisten und Zinsscheinen auf den instehenden 
Zinstermin, zu bewirken. 
Im Einverständnisse des Direktoriums kann auch die Rückzahlung in baarem 
Gelde erfolgen. 
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2 
8 25. 
Außerordentliche Abschlagszahlungen. 
Will ein Rentenpflichtiger außer der Abminderung, welche an seiner Schuld
	        
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