Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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Anlage. 
Krankheitsbescheinigung. 
(6 31 des Inwalidenversicherungsgesetzes). 
D. .... (Name) .. .. . ... . . . .. in (Wohnort) ......, geboren 
im Jahre .. . . .. zu (Geburtsorn) „ Kreis (Verwaltungsbezirl) 
............. (MitglicddcrItntcrzcichnetcn.......-qunkeakasse),war 
vom..·.···.·.. biszunt.......... krank und erwerbsunfähig. 
Der Erkrankte hatte sich die Krankheit weder vorsätzlich noch bei Begehung 
eines durch strafgerichtliches Urtheil festgestellten Verbrechens oder durch schuldhafte 
Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln oder durch Trunkfälligkeit zugezogen; 
er war von Beginn der Krankheit der Inwalidenversicherungspflicht unterworfen 
und hatte berufsmäßig und nicht lediglich vorübergehend Lohnarbeit verrichtet. 
(#s) Der Gemeindevorstand. (Der Vorstand dern Kasse.) 
 
	        
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