Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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„Daß nach Inhalt des vorstehenden Nationals die Anzahl von 
.............. geschrieben 
.............. Pferden mit 
geschriben ... Mark, 
richtig abgeliefert worden ist, bescheinigt 
(On und Dalum.) 
Die Aushebungskommission. 
(Umerschtilten.) 
Die laut beiliegender Verhandlung vereidigten Taxatoren. 
(Unterschilsten.) 
Das mit dieser Bescheinigung versehene Narional ist vom Civilkommissar als 
Belag der Liquidation über den Taxpreis der abgenommenen Pferde beizufügen. 
Die Besitzer der abgenommenen Pferde erhalten von dem Civilkommissar über die 
loge ihnen zustehenden Taxsummen Anerkenntnisse nach dem Formular J. 
In gleicher Weise erfolgt auch die Summirung der Taxen, welche in dem 
Verzeichniß der angekauften Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör (5 24) einge- 
tragen sind, und die Ausstellung einer Bescheinigung hierüber, die dem Verzeichniß 
als Rechnungsbelag beizufügen ist. 
627. 
Der Civilkommissar sendet die Liquidation über die abgenommenen Pferde, 
ferner die von ihm bescheinigten Liquidationen über die zu zahlenden Tagegelder 
und Rieisekosten (§ 16), sowie über sonst etwa entstandene Nebenkosten nebst den 
bezüglichen Belägen nach Beendigung des Aushebungsgeschäfts spätestens binnen acht 
Tagen an Fürstliche Landesregierung. 
Diese stellt die Kosten fest und ertheilt Anweisung an die Landeskassen- 
Verwaltung zur vorschußweisen Zahlung der Beträge für Rechnung der General= 
Kriegskasse. 
7“ Die Auszahlung an die Besitzer der abgenommenen Pferde erfolgt gegen 
Ablieferung der Anerkenntnisse und Quittungsleistung. 
Die sämmtlichen sestgestellten Liguidationen werden demnächst von Fürstlicher 
Regierung an das Königliche Kriegsministerium (Remonte-Inspektion) eingesandt. 
welches nach Prüfung derselben Anweisung zur Erstattung der Beträge aus den 
bereiestn ieen der General-Kriegskasse ertheilen wird. 
während der Mobilmachung erforderliche Vorschüsse werden der 
garstiher Lichegoaß wß auf Anfordern von der General-Kriegskasse geleistet werden.
	        
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