Anlage O.
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Anweisung
zur Entnahme und Versendung pestverdächtiger Untersuchungsobjekte.
Vorbemerkung. Die Versendung pestverdächtigen Materials wird in
der Regel nur erforderlich:
1. wenn die Entsendung eines bakteriologischen Sachverständigen zur Unter-
suchung des Falles an Ort und Stelle nicht schnell genug oder überhaupt
nicht erfolgen kann;
2. wenn der Sachverständige Material zur genaueren Untersuchung an ein
Laboratorium senden will, während er an Ort und Stelle bleibt;
3. wenn Untersuchungsmaterial oder Kulturen von einem Laboratorium an
ein anderes versandt werden sollen.
Drüsensaft:
Drüsenteile:
Drüseneiter:
Entunahme des Materials.
a. vom Lebenden.
Nach gründlicher Reinigung der Haut mit war-
mem Seifenwasser, Alkohol und destilliertem Wasser
wird aus einer geschwollenen Drüse mittelst Ein-
schnitts oder durch Ansaugen mit einer frisch durch
Auskochen keimfrei gemachten Pravazschen Spritze
etwas Drüsensaft gewonnen und auf eine Anzahl
von Deckgläschen in der Weise verteilt, daß auf
jedes ein kleines Tröpschen gebracht und mit der
Kanüle in dünner Schicht verteilt wird. Das
Gläschen wird dann mit der bestrichenen Seite
nach oben zum Trocknen hingelegt.
Die Drüsengeschwulst wird unter Rterspray durch
einen Schnitt gespalten und ein hinreichend großes
Stück derselben exstirpiert und in ein weithalsiges
Pulverglas getan.
Ist die Drüsengeschwulst schon in Eiterung über-