41
Seite 101. In der letzten Zeile des 8 23 ist hinter „Aushebungsbezirks“ zu setzen:
Seite 104. In der zweiten Zeile des § 314 1 ist hinter „(Anlage A)“ einzu-
schalten: 1.
Ferner sind daselbst die Worte zu streichen „mit entsprechender Titel-
veränderung.“
Elendaselbst. In § 318# ist hinter „Anlage F“ einzufügen:
und FIL.
Seiten 105, 106. 107. Anlage A ist durch den anliegenden Neudruck zu ersetzen.
Seile 108. In der Anlage B ist in der Bezeichnung der Farben der Bestimmungs-
täselchen die Zeile „grün: für besonders schwere Zugpferde“ zu er-
setzen durch:
hellgrün: f schwere Zugpferde l
dunkelgrün
Seite 109. In Anlage C, l. st die dritte geile von „und“ ab sowie die vierte
Zeile zu streichen und wie folgt zu ersetzen:
, die Funkentelegraphen= und Fernsprech-Abteilungen, die Feld-
cluftschiffer-Abteilungen und Gaskolonnen, die Kranken= und Sani-
lätswagen der Sanitätskompagnien sowie die Sanitätswagen der
Feldlagarette.
Ebendaselbst. In Anlage C 1 ist der Abschnitt e zu streichen und dafür zu setzen:
e) Schwere Zugpferde I P Sämtliche rein kaltblütigen Pferde,
die Kreuzungsprodukte, die den Cha-
rakter des Kalibluts oien und solche zum gleichmäßigen Ziehen
großer Lasten geeigneten Warmblüter, die infolge ihrer Masse
mit der Kriegsration voraussichtlich nicht zu ernähren sind.
Davon sind zu bestimmen:
als Zugpferde für die schwere Artillerie des Feldheeres
Mmöglichst nicht zu große, kurze und gängige Kaltblüter
Klasse 1), 6
für die Artillerie= und Pionier-Belagerungsformationen,
die Festungs-Luftschiffer-Trupps, die Etappen-Munitions=
kolonnen sowie für besonders rEE. Fuhrparkkolonnen
die übrigen schweren Pferde (Klasse 1
Seiten 114/115. In Anlage D sind die Seiten 114/115 7 den anliegenden
Leudruck zu ersetzen.
“