Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

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Anlagen E und K. Die Spalten „besonders schweres Jusssfen bezw. „besonders 
schwere Zugpferde“ sind zu ändern bezw. zu teilen in: 
  
  
schweres schwere 
Zugpserd Zugplerde 
1 nn 
bezw. 
  
  
Seite 122. In Ziffer 3, Zeile 4 ist hinter „10“ die Anmerkungsziffer ) und in 
der Bemerkung, Zeile 4 von unten, hinter „werden“ die Anmerkungs- 
ziffer ) einzufügen. Am Schluß der Seite sind folgende Anmerkungen 
aufzunehmen: 
1) Bei Wagen für Etappen-Munitionskolonnen „20“ Bindestränge. 
*!) An die zu Munitions-Transportwagen für Etappen-Munitionskolonnen 
beltimmten Fahrzeuge sind folgende besonderen Anforderungen zu 
a) Besonders danechafter ê§D⅜½½ mamentlih starke Räder von — 
auch Vorderräder — 1,00 bis 1,40 m Höhe und Radreisen 
von mindestent“ 6 mm Breite — 12 mm Stärke. 
b) Tragfähigkeit mindestens 30 Ztr., 
) Eigengewicht möglichst nicht über 16, keinesfalls über 20 Ztr, 
d) Ladefläche mindestens 2 qm bei mindestens 70 cm Breite, 
) Haltbare Seiten= und Kopfwände aus Brettern.
	        
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