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b) bei Ziffer 2 hinter „Absenders“ einzuschalten:
und des Empfängers:
I) bei Ziffer 5 hinter „durchstreichen“" das Komma und der Text
„um sie unleserlich zu machen“ zu streichen;
d) bei Ziffer 7 hinter „bterichtigen“ hinzuzufüge
und in Mitteilungen über die Absendung von 1e den Tag der
Absendung handschriftlich anzugeben;
e) bei Ziffer 8 der bisherige Text durch den nachstehenden
Text zu ersetzen:
in Anzeigen über die Abfahrt oder Ankunft von Schiffen den Tag der
Abfahrt oder Ankunft sowie die Namen der Schiffe handschriftlich
anzugeben;
hßbei Ziffer 10 hinter „Landkarten“ das Komma und „Weihnachts-
und Neujahrskarten“ zu streichen und hinter „Bildern“ nach
Streichung des Kommas einzuschalten:
und
4) JIm § 9 „Geschäftspapiere“ ist unter I hinter „Versicherungsge-
sellschaften“, der Text „offene Briefe und Postkarten älteren Datums,
die ihren ursprünglichen Zweck erfüllt haben“, und hinter „Arbeit“,
einzuschalten:
çunkorrigierte Schülerarbeiten,
5) 8 * dN erhält unter I folgende anderweitige
Fa
Gegen 1 s#- Watenproben festgesetzte ermäßigte Taxe werden nur solche
Warenproben befördert, die keinen Handelswert haben, ferner unter der Voraus-
sehung, daß die Versendung nicht zu einem Handelszwecke geschieht, einzelne Schlüssel,
abgeschnittene frische Blumen, Tuben mit Serum und pathalogische Gegenstände, die
so zubercitet und verpackt sind, daß sie keinen Schaden anrichten können, naturge-
schichtliche Gegenstände, getrocknete oder konservierte Tiere und Pflanzen, geologische
Muster usw. Die Sendungen müssen nach ihrer Form, Verpackung und fonstigen
Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sein.
6) Im § 21 „Telegraphische Bostanweisungen · ist am Schlusse des
Abs. inzuzufüge
Auf ausbrückliches Verlangen des Wgebe oder Empfängers werden auch gewöhn-
liche Postaweisungen telegraphisch nachgesandt.
7) 5 3 St ellung und Vestellgebühren“.
a) lu Abs. VII (Anderung vom 17. November 1000) ist in Zeile
2 statt „Briefe mit Wertangabe“ zun sed en
Briefe mit einer isi bis einschließlich 800 M.
b) Abs. VIII erhält folgenden Zu nsan
Wegen Anrechnung vorgusbezahlten Bestellgelds bei der Nückaabe einer unbestellbaren
Sendung siehe § 46,