Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

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b) bei Ziffer 2 hinter „Absenders“ einzuschalten: 
und des Empfängers: 
I) bei Ziffer 5 hinter „durchstreichen“" das Komma und der Text 
„um sie unleserlich zu machen“ zu streichen; 
d) bei Ziffer 7 hinter „bterichtigen“ hinzuzufüge 
und in Mitteilungen über die Absendung von 1e den Tag der 
Absendung handschriftlich anzugeben; 
e) bei Ziffer 8 der bisherige Text durch den nachstehenden 
Text zu ersetzen: 
in Anzeigen über die Abfahrt oder Ankunft von Schiffen den Tag der 
Abfahrt oder Ankunft sowie die Namen der Schiffe handschriftlich 
anzugeben; 
hßbei Ziffer 10 hinter „Landkarten“ das Komma und „Weihnachts- 
und Neujahrskarten“ zu streichen und hinter „Bildern“ nach 
Streichung des Kommas einzuschalten: 
und 
4) JIm § 9 „Geschäftspapiere“ ist unter I hinter „Versicherungsge- 
sellschaften“, der Text „offene Briefe und Postkarten älteren Datums, 
die ihren ursprünglichen Zweck erfüllt haben“, und hinter „Arbeit“, 
einzuschalten: 
çunkorrigierte Schülerarbeiten, 
5) 8 * dN erhält unter I folgende anderweitige 
Fa 
Gegen 1 s#- Watenproben festgesetzte ermäßigte Taxe werden nur solche 
Warenproben befördert, die keinen Handelswert haben, ferner unter der Voraus- 
sehung, daß die Versendung nicht zu einem Handelszwecke geschieht, einzelne Schlüssel, 
abgeschnittene frische Blumen, Tuben mit Serum und pathalogische Gegenstände, die 
so zubercitet und verpackt sind, daß sie keinen Schaden anrichten können, naturge- 
schichtliche Gegenstände, getrocknete oder konservierte Tiere und Pflanzen, geologische 
Muster usw. Die Sendungen müssen nach ihrer Form, Verpackung und fonstigen 
Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sein. 
6) Im § 21 „Telegraphische Bostanweisungen · ist am Schlusse des 
Abs. inzuzufüge 
Auf ausbrückliches Verlangen des Wgebe oder Empfängers werden auch gewöhn- 
liche Postaweisungen telegraphisch nachgesandt. 
7) 5 3 St ellung und Vestellgebühren“. 
a) lu Abs. VII (Anderung vom 17. November 1000) ist in Zeile 
2 statt „Briefe mit Wertangabe“ zun sed en 
Briefe mit einer isi bis einschließlich 800 M. 
b) Abs. VIII erhält folgenden Zu nsan 
Wegen Anrechnung vorgusbezahlten Bestellgelds bei der Nückaabe einer unbestellbaren 
Sendung siehe § 46,
	        
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