Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reußz Alterer Linie.
5 11.
(Ausgegeben am 8. August 1912.)
24. Landtagsabschied
für den dreiundzwanzigsten außerordentlichen Landtag.
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
Heinrich XXW. Reuß Aelterer Linie urkunden
MWir Deiurich der Liebenundpvauzigste,
Erbprinz Reuß Jüngerer Linie,
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linic.
Am Schlusse des von Uns auf den 3. Juni laufenden Jahres einberusenen
XNXIII. außerordentlichen Landtags des Fürstentums erössnen Wir in Gemäßbeit
des § 85 der Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere Entschließung besüglich den
stattgehabten Verhandlungen wie folgt:
Die Vorlagen an den Landtag, betreffend:
1. Staatsvertrag zwischen dem Herzogtum Sachsen-Altenburg und den
Fürstentümern Neuß Aelterer Linie und Reuß Jüngerer Linie wegen
Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberversicherungsamts,
2. Gesetz, betreffend die Verlegung des Etats= und Rechnungsjahres,
B. Postulat, betreffend die Verlängerung des Etatsjahres 1912 um 3
onate,
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