Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Älterer Linie. 
XÆG. 
(Ausgegeben am 30. März 1912. 
  
11. Konfistorial-Berordnung 
vom 1. März 1912, 
betreffend die U. (Wahlfähigkeits-- Prüfung der Schulamtskandidaten 
und die Vorbereitung darauf. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Regenten wird folgendes bestimmt: 
1. 
15 Abs. 3 der Konsistorial-Verordnung vom 30. November 1910, die 
Ordnung des Landeslehrerseminars in Greiz betreffend, wird abgcändert wie folgt: 
Um die Befähigung zur definitiven Anstellung zu erlangen, haben die 
Kandidaten des Volksschulamtes eine II. (Wahlfähigkeits-) Prüfung zu bestehen, 
welche in der Regel im dritten Jahre, von der Ablegung der Seminar-Entlassungs= 
prüfung an gerechnet, abgelegt wird. Dabei wird die Zeit, während welcher der 
Kandidat seiner aktiven Militärpflicht genügt hat, nicht angerechnet. 
Die wissenschaftliche und anntuce Joubimnnn der Schulamtskandidaten in 
dem zwischen der ersten und zweiten Prüfung liegenden Zeitraume erfolgt nach den 
von Fürstlichem Konsistorium aufzustellenden Grundsägen. 
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