Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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4) Bekanmmachung, die Erweiterung des Paßkarten-Rayons betr. 
Der #mlerm 14. d. M. In Nr. 109. der Gesebsammlung publizlrten Konventlon 
u Berresf der Ausstellung und des Gebrauchs von Paßkarten K#ind nachträglich 
noch die Regierungen des Kursürstentbums Hessen, des Fürstenthums Schwarz= 
burg. Sendershausen und der freien Stodt Lübeck beigecreten, und sinden in 
Folge dieses Anschlusses die Bestimmungen der gedachten Konvention auch für diese Staa- 
ten ihre vollständlge Anwendung. 
Gero, den 26. Jebruar 1851. 
Fürstlich Reuß-Mauisches Ministerlum. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
  
5) Belanntmachung, denselben Gegenstand betr. 
Der in Nr. 100. der Gesetsammlung publlzirten Konventlon uͤber den Gebrauch der 
Paßkarten als Legitlmatlonsmittel auf Reisen ist neuerdings auch die Herzogsich Nasfaui- 
fche Staatsreglerüng fuͤe den ganzen Umfang ihres Staatsgebiets beigetreten: was hierdurch 
nachtraͤglich zur allgemeinen Kenniniß gebracht wird. 
Gero, am 28. März 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
  
6) Bekanntmachung, das Nebenzollamt zu Pyrmont beir. 
Nachdem dem Fürstlich Waldeck'schen Nebenzollame I. zu Pyrmont vom 1. April 
dleses Jobres ab rie unbeschränkie Befugulh zur Erledigung von Begleitschelnen II. belge- 
legt worden ist: so wird dieß vorschriftemähig biermic zur allgemeinen Keunmiß gebrachr. 
Gera, am 28. März 18651. 
Furstlich Reuß-Plauisches 4 Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlck. 
 
	        
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