½
4
05
II. Die Tara wird herabgesetzt bei:
Kaffee, rohem ꝛc. (Pos. 25. m.) in Ballen und Säcken, auf 3 Pfund vom Zens=
ner Bruttogewicht.
C. In der Bezeichnung und Beschreibung der ein- oder ausgangs-
zollpflicheigen Gegenstände.
1) Bei Pos. 4. b. feine Bürstenbinder= 2c. Waaren“ und 12. f. „seine
Holzwaaren“ sind die in Parenthese stehenden Worte: „mit Ausñahme von
edlen Mecallen, seinen Metallgemischen, Bronce, Perlmurter, echten Perlen, Ke-
rallen oder Steinen“ zu erseten durch folgende Worte: „Cmit Ausnahme ven
edlen Metallen, feinen Metallgemischen, echr vergoldetem oder verlbertem Me-
tall, Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen).“
Bei Pos. 6. k. 2. „Zrobe Eisen= 2. Waaren“ ist hincer dem Werte
„gefirnißit“ zusetzen „verkupfer!“.
Bei Mo. C. l. 3. „Feine Eisen- 2c. Wgaren“ sind die in Parenthese stehen-
den Worte „mit Ausschluß der Näh- und Sericknadeln zu ers ben durch: m
Ausschluß der Nähnadeln, metallenen Stricknadeln, metallenen Häkelnarel ehne
riffe).“
4) Bei Pes. 20. „Kurze Waaren, Quincaillerien #c.“ ist der Tex# sol-
gendermaßen abzuändern:
a. im Eingange:
„Waaren, ganz oder tbeilweise aus edlen Metallen, aus seinen Metallge-
mischen; aus Metall eche vergoldet oder versilbert; aus Schitdpaß, Perl-
mutter, echten Yerlen“ u. s. w.; sodann
b. nach den Worten „unechten Sceinen und dergleichen““:
„seine Galanterie= und Quineaillerie-Waaren (Herren= und Frauen
Toilecten= und sogenannte Nippestischsachen 2c.) aus unedlen Metailen, je-
doch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger vergoldet oder ver-
silbere oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster“ u. s. w.
endlich
. nach dem Worte „Kronleuchter“:
„in Verbindung mit echt vergoldetem oder versilbertem Mecall; Gold- und
Silberblatt (eche oder unecht)“ u. f. w
5) Bei Pos. 22. Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwagaren ist
unter c. das Wort „(#unapprerirke)“, unter l. das Wort „(appretirte)“
zu léschen.
22
S
schmuck,