Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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Tuberkulose: 
a) Einsendung von Sputum im Gefäße I. Die Patienten sind genau 
zu unterweisen, daß der Auswurf durch kräftige Husten- 
stöße zu entleeren ist, am besten morgens. Zusätze von 
Wasser oder Desinfektionsmitteln, Verunreinigungen durch Magen- 
inhalt oder Mundspeichel sind sorgfältig zu vermeiden. Das Gefäß 
soll, wenn angängig, mindestens bis zur Hälfte gefüllt werden. 
b) Punktionsflüssigkeiten sind steril zu entnehmen in Gefäß ll. 
c) Urin ist, wenn möglich, durch Katheter zu entnehmen und eine 
Flasche, wie bei Gonorrhöe angegeben, zu füllen. 
) Eiter, Sequester, Spinalflüssigkeiten usw. sind in Gefäß II zu geben. 
Bei negativem Resultate ist nach ungefähr 8 Tagen Wiederholung der 
Untersuchung, eventnell Tierversuch, notwendig oder wünschenswert. 
Typhus abdominalis (und Paratyphus): Innerhalb der 
ersten 10 Tage der Krankheit ist die Einsendung von Blut bis zu 10 cem im 
Gefäß ll zum Nachweis der Bazillen erforderlich. Entnahme durch Venenpunktion. 
Noch besser ist die Blutkultur in steriler Rindergalle in Gefäß V 
(Galleröhren): Man bringt in das Röhrchen Nr. V 2,5 cem Blut, welches am 
vorteilhaftesten durch Venenpunktion entnommen wird, sonst läßt man aus dem 
desinfizierten angeschnittenen Ohrläppchen, wenn erforderlich unter kräftigem 
Streichen des Ohres das Blut direkt in die Galle träufeln. Je weniger Blut, um 
so geringer ist die Aussicht auf den Nachweis der Bazillen! Steriles Arbeiten 
ist sehr erwünscht. Um die Röhrchen zu öffnen, erwärmt man ihren Rand ganz 
leicht, etwa mit einem breunenden Streichholz, zieht den Kork heraus (wenn 
nötig mit Korkzieher, jedoch ohne den Kork zu durchbohren), bringt das Blut 
in die Galle, setzt den Kork fest auf und erwärmt den Rand des Gefäßes 
wieder leicht. 
Von der zweiten Woche an ist die Erkennung auf drei Wegen möglich: 
a) durch Agglutination; es werde Blut zur Agglutination (— Widalsche 
Reaktion) im Gefäß VI (Widalröhrchen) eingeschickt; die Entnahme 
des Blutes geschehe, nach Desinfektion mit Alkohol, aus dem Ohr- 
läppchen. Der Alkohol muß verdunstet sein, ehe man einen kurzen 
Schnitt am unteren Rande mit steriler Lanzette macht, da sonsft 
keine Tropfenbildung eintritt. Man lasse den Wattebausch sich mit 
8—10 Tropfen, nicht weniger, vollsangen; Streichen und Drülcken 
des Ohrläppchens befördert im Bedarfsfalle die Blutung;
	        
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