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b) im Blute durch Blutgallekultur wie innerhalb der ersten 10 Tage;
c) im Stuhl und Urin; die Stuhlproben sind mit dem Löffelchen an
verschiedenen Stellen des Kotes zu entnehmen und im Gefäse I ohne
Zufügung eines Desinfektionsmittels oder auch nur von Wasser zu
entsenden. Der Nachweis ist weitaus langwieriger und nicht so aus-
sichtsreich wie die Blutkultur. Sehr verdächtig auf Typhuserreger
ist gleich nach der Entleerung (selbst ganz leicht) getrübter Urin.
Entsendung im Gefäß J.
Zur Entscheidung der Frage, ob die Rekonvaleszenten noch Bazillen-
träger sind, oder ob sich in der Umgebung des Kranken Bazillenträger befinden,
dient die Untersuchung des Stuhles. Bei negativem Ausfall ist stets eine zweite
Probe einzusenden.
Wasser: In gut gereinigte, nachher mit dem verdächtigen Wasser sechs-
mal ausgeschwenkte Flaschen sind 1—2 Liter so einzufllllen, daß die eine Hälfte
im Beginne des Pumpens, die andere Hälfte nach 10 Minnten dauerndem
Pumpen entnommen wird. Die Flaschen sind in einer soliden Kiste verpackt
sofort als Postpaket an das Institut zu senden.
In der Meldekarte ist zu begründen, weshalb in dem vor-
liegenden Falle das Wasser verdächtig ist. Auch sind Angaben über
die Zahl und Zeit der angeblich durch das Wasser verursachten Erkrankungen
erforderlich.
Gera, den 29. Juni 1912.
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerlum,
Abteilung für das Innere.
Ruckdeschel.