46 III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt.
dem Frieden 1284 wurden die beiden jüngeren Brüder als Mit—
regenten anerkannt, und als Barnim 1295 ermordet wurde, fand eine
Theilung der Art statt, daß Bogislaw Pommern-Wolgast, Otto
Pommern-Stettin erhielt. Die Peene und Ihna machten etwa die
Grenze zwischen beiden Gebieten, die ungeachtet dieser Theilung als
ein Ganzes betrachtet wurden, wie dies ja auch in den märkischen Län-
dern der Fall war.
Die bereits von Johann I. und Otto III. begonnenen Erobe-
rungen in dem Lande über Oder wurden von ihren Nachkommen
mit Eifer fortgesetzt, doch sind nur spärliche Angaben darüber vor-
handen. In den Kämpfen gegen Polen spielen die Schlösser Driesen
und Zantoch an der Netze eine wichtige Rolle, da sie wiederholt er-
obert und verloren wurden. Nur das steht fest, daß bis etwa 1290
es den Markgrafen gelungen war, die Länder Friedeberg und
Arnswalde den Polen zu entreißen. Die Gebiete an der Nordseite
des Landes über Oder, Schildberg, Lippehne und Bernstein,
hatten ehemals dem Bisthum Kamin angehört und waren durch die
Markgrafen von demselben in dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts
theils eingetauscht, theils angekauft, Schievelbein war in eben der
Zeit durch Eroberung an die Mark gekommen. Unter dem deutschen
Adel, der bei der Eroberung und Cultivirung dieser östlichen Gebiete
der Mark besonders thätig war, zeichnete sich die ursprünglich altmär-
kische Familie v. Wedel aus, die mit der v. Jagow und v. Uchten-
hagen demselben Stamme entsprossen war, und welcher es gelang hier-
selbst ein so bedeutendes Besitzthum zusammen zu bringen, daß es an
Größe einem Fürstenthum gleichkam.
Es ist bereits oben erwähnt, daß bei der Theilung des Pommer-
landes nach Swantibor's Tode 1107 die beiden jüngeren Brüder
Hinter-Pommern oder Pomerellen erhielten. Aus diesem
jüngeren Zweige des pommerschen Fürstenhauses stammte der Herzog
Swantepolk (1220—1266), der durch seine langen Kämpfe gegen den
deutschen Orden in Preußen sich einen Namen gemacht hat. Sein
ältester Sohn Mestwin II. (1266—1295) gab durch seine einander
widersprechenden Bestimmungen zu den heillosesten Wirren Anlaß, in
welche auch die Mark gezogen wurde.
Zunächst hatte er schon bei Lebzeiten seines Vaters 1264 seinen
Vetter Barnim von Pommern zu seinem künftigen Erben bestimmt.
Später (1269) nahm er seine Erbgüter von den Johanneischen Mark-
grafen zu Lehn und übergab ihnen bedeutende Theile seines Landes
zum Eigenthum, um mit ihrer Hülfe seinen Bruder Wartislaw zu
verdrängen, was ihm auch gelang. Doch bald darauf forderte er
Danzig, das er 1271 den Markgrafen übergeben hatte, von ihnen
zurück, vertrieb sie auch mit polnischer Hülfe und bestimmte, daß nach
seinem Tode seine Länder an Polen fallen sollten, wogegen natürlich
die Markgrafen, Pommern und Fürst Witzlaw von Rügen, der eben-
falls Erbansprüche hatte, Protest einlegten.
Als nun Mestwin im Sommer des Jahres 1295 ohne Nach-