Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

46 III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 
dem Frieden 1284 wurden die beiden jüngeren Brüder als Mit— 
regenten anerkannt, und als Barnim 1295 ermordet wurde, fand eine 
Theilung der Art statt, daß Bogislaw Pommern-Wolgast, Otto 
Pommern-Stettin erhielt. Die Peene und Ihna machten etwa die 
Grenze zwischen beiden Gebieten, die ungeachtet dieser Theilung als 
ein Ganzes betrachtet wurden, wie dies ja auch in den märkischen Län- 
dern der Fall war. 
Die bereits von Johann I. und Otto III. begonnenen Erobe- 
rungen in dem Lande über Oder wurden von ihren Nachkommen 
mit Eifer fortgesetzt, doch sind nur spärliche Angaben darüber vor- 
handen. In den Kämpfen gegen Polen spielen die Schlösser Driesen 
und Zantoch an der Netze eine wichtige Rolle, da sie wiederholt er- 
obert und verloren wurden. Nur das steht fest, daß bis etwa 1290 
es den Markgrafen gelungen war, die Länder Friedeberg und 
Arnswalde den Polen zu entreißen. Die Gebiete an der Nordseite 
des Landes über Oder, Schildberg, Lippehne und Bernstein, 
hatten ehemals dem Bisthum Kamin angehört und waren durch die 
Markgrafen von demselben in dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts 
theils eingetauscht, theils angekauft, Schievelbein war in eben der 
Zeit durch Eroberung an die Mark gekommen. Unter dem deutschen 
Adel, der bei der Eroberung und Cultivirung dieser östlichen Gebiete 
der Mark besonders thätig war, zeichnete sich die ursprünglich altmär- 
kische Familie v. Wedel aus, die mit der v. Jagow und v. Uchten- 
hagen demselben Stamme entsprossen war, und welcher es gelang hier- 
selbst ein so bedeutendes Besitzthum zusammen zu bringen, daß es an 
Größe einem Fürstenthum gleichkam. 
Es ist bereits oben erwähnt, daß bei der Theilung des Pommer- 
landes nach Swantibor's Tode 1107 die beiden jüngeren Brüder 
Hinter-Pommern oder Pomerellen erhielten. Aus diesem 
jüngeren Zweige des pommerschen Fürstenhauses stammte der Herzog 
Swantepolk (1220—1266), der durch seine langen Kämpfe gegen den 
deutschen Orden in Preußen sich einen Namen gemacht hat. Sein 
ältester Sohn Mestwin II. (1266—1295) gab durch seine einander 
widersprechenden Bestimmungen zu den heillosesten Wirren Anlaß, in 
welche auch die Mark gezogen wurde. 
Zunächst hatte er schon bei Lebzeiten seines Vaters 1264 seinen 
Vetter Barnim von Pommern zu seinem künftigen Erben bestimmt. 
Später (1269) nahm er seine Erbgüter von den Johanneischen Mark- 
grafen zu Lehn und übergab ihnen bedeutende Theile seines Landes 
zum Eigenthum, um mit ihrer Hülfe seinen Bruder Wartislaw zu 
verdrängen, was ihm auch gelang. Doch bald darauf forderte er 
Danzig, das er 1271 den Markgrafen übergeben hatte, von ihnen 
zurück, vertrieb sie auch mit polnischer Hülfe und bestimmte, daß nach 
seinem Tode seine Länder an Polen fallen sollten, wogegen natürlich 
die Markgrafen, Pommern und Fürst Witzlaw von Rügen, der eben- 
falls Erbansprüche hatte, Protest einlegten. 
Als nun Mestwin im Sommer des Jahres 1295 ohne Nach-