Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Keuß jüngerer Linie.
No. 793.
Inhalt: Ministerial--Bekaonntmachung zur Ausführung des Hausarbellsgesetzes.
Ministerial-Bekanntmachung
vom 10. Jamar 1012.
Auf Grund § 26 des Hausarbeitsgesetzes vom 20. Dezember 1911
(Reichsgesetzbl. S. 976) bestimmen wir hierdurch, daß im Sinne dieses Gesetzes
zu verstehen sind unter
höherer Verwaltungsbehörde: das Fürstliche Ministerium, Abteilung
für das Innere,
Polizeibehörde: das Landratsant, in der Stadt Gera
der Stadtrat, .
Ortspolizeibehörde: der Ieoorim
Gera, den 10. Jannar 1912.
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium.
v. Hinüber.
Ausgegeben am 17. Januar 1912. 4