Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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Gebührentare 
für die Verhandlungen in Bergamtssachen. 
Besichtigung, Begehbung, Grubenbefabrung und sonstige Lokal- 
crörterung von Seiten des Bergamtes oder des von selbigem 
beauftragten technischen Beamten, einschließlich der dabei enwa 
stanfindenden Vernehmungen und Verhandlungen . 
und wenn das Geschäft über eine Siunde dauert, für jede 
weitere angefangene Stunde überdies . 
.AbgabecntcsstbnctltchenGukachtenöoks technischen Bmmmt 
Abgabe eines mündlichen Gutachtens . . 
NitmdltclseVerhandlungzukwflftelltmgflmnqck Tlsatsmäcn 
Ausfertigung einer auf Grund vorgängiger technischer Er- 
örterung zu errbeilenden Be- oder Entscheidung oder sonstigen 
Bestimmung: 
a. wenn dieselbe zugleich die technische Begründung selbst- 
ständig embäln 
b. wenn dieselbe auf besonderd abgegebene cechnische 
Guachen sich stütz 
ri. Ausfertigung einer Be= oder Cuscheieung * sonsigen Be- 
stimmung, welche ohne vorgängige icchnische Erörterung eribeilt 
wird 
. Ausfertigung eined ESchufscheins, einschließch des Eimrags in 
das Schurfbuch 
Verleibung von Orubenfelo, einschließlich des Prototolls und 
des Eintragd in das Berg--, Grund= und Hppothekenbuch 
bièé mit 5 Maßeinheiten (die Maßeinheit zu 1000 Quadrat- 
lachtern oder 4000 Quadratmetern zrrrch 
von jeder folgenden Einleir . 
N 
III-NO 
bis 
6 M. 
3 * 
40 „ 
10 „
	        
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