Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

161 
Gesetzsammlung 
für 
Reuß jüngerer Linie. 
Nr. Ill. 
Inhalt: Berordnung, Taxe der approbierten Aerzte und Zahnärzte betreffend. 
  
  
Verordnung. 
Auf Grund des § 80 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich 
(Reichs-Gesetzblatt 1900 S. 871 ff.) wird hierdurch folgendes bestimmt. 
Die Verordnung, die Taxe der approbierten Aerzte und Zahn- 
ärzte betreffend, vom 23. Januar 1899 (Gesetzsammlung Nr. 574) wird hierdurch 
aufgehoben. 
An Stelle derselben tritt die preußische Gebührenordnung vom 15. Mai 1899 
mit Ergänzung vom 13. März 1906 und ihren Abänderungen vom 7. August 1918. 
Diese neue Taxe tritt am 1. April 1919 in Kraft und gilt bis zum 
Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu welchem der Kricgszustand als 
beendet anzusehen sein wird. 
Gera, den 25. März 1919. 
Das Ministerium. 
Brandenstein. 
Ausgegeben am 2. April 1919.
	        
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