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Im Falle der Abschreibung wird nur das am Rande der ursprünglichen
Eintragung auf sic hinweisende Wort „Abgeschrieben“ roth unterstrichen.
Wird außer dem Falle einer theilveisen Löschung (Abschreibung) die
Hypothek später auf ein Minderes, als im Eintrage der Forderung enthalten war
herabgesetzt, wie bei einer Herabsetzung des eingetragenen Zinofußes, wobei der
Gläubiger auf die Hypothek insoweit verzichtet, so geschieht die Verweisung auf
den darüber bewirkten Eintrag neben dem ursprünglichen Eintrage der Forderung
durch das Wort „Beschränkt"“.
8 80.
In einer Eintragung, die gelöscht wird, ist das ihren Gegenstand be-
zeichnende Wort (z. B. Vorkauforecht, Dienstbarkeit, Auszug, Widerspruch), bei
Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und sonstigen auf eine Geldleistung.
gerichteten Rechten die Geldsumme roth zu unterstreichen. Eine Geldsumme,
welche in die hierfür bestimmte Nebenspalte (§ 30 Absatz 2) geschrieben ist, sowie
das den Gegenstand der Eintragung bezeichnende Wort ist in der linken Spalte
unter der Eintragsnummer (§§ 50, 54, 72 Absatz 2) ebenfalls roth zu
zweerstichn-
In der Spalte der Ammerkungen) wird am Rande der gelöschten Ein-
tragung vermerkt: „Gelöscht s. Nr. ..“ und dabei das Wort „Gelöscht“ roth
unterstrichen.
Bei Löschung von Verfügungsbeschränkungen, Widersprüchen, Ver-
pfändungen, Umschreibungen wird auch der vorgeschriebene Vermerk in der An-
merkungsspalte am Rande der Eintragung des Rechts, auf das sich die zu löschende
Eintragung bezieht, roth unterstrichen.
§ 81.
Soweit in der Grundbuchordnung oder sonst die Aufnahme cines Ver-
merkes in das Grundbuch vorgeschrieben ist, gehört der Vermerk in die für die
Eintragungen bestimmte Spalte, es sei denn, daß er ausdrücklich in die Spalte
der Anmerkungen verwiesen worden ist. Ob der Vermerk als selbständige Ein-
tragung oder als Theil einer Eintragung zu behandeln sei, bestimmt sich, soweit
nicht etwad Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Umständen des Falles.
8 82.
Eine Eiutragung ist nicht deshalb zuniresan, weil sie in einer anderen
Abtheilung, als in der vorgeschriebenen, erfolgt ist