Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Bei Unterredungen, welche weder die Information zur Suche, noch auch Anfragen 
und Erkundigungen über den Stand des Prozesses oder der sonstigen Angelegenheit zum 
Gegenstande haben, sindet, auher obiger Gebühr, auch noch ein Ansatz für den Weg nach 
der unter dieser Rubrik gegebenen Norm in dem Falle Statt, wenn die Unterredung auf 
ausdrückliches Begehren des Gewallgebers außerhalb der Wohnung des Sachwalters ge- 
balten wurde. 
Verhandlu ngen, mündliche, jeder Art — blos mit Ausschluß der öffentlichen Ver- 
theidigungen — sie mögen vor öffentlichen Brhörden Statt sinden oder anderwärks, 
mit Einschluß des diesfalls zu machenden Mene in dem Wohnonte, w wenn f c nicht 
uͤber eine Stunde dauern . 0 Gr. 
bei längerer Dauer für jede weitere Stunde . . . . . Gr. 
jedoch für den ganzen Tag nie über 3 Thlr. 
Anmerkungen 1. Aüsgenommen sind beejenigen dälle, wo Mechtsanwälle. wegen 
einer nicht terminlichen kurzen Vethandlung, z. B. wegen Bekanntmachung einer 
Resolution, Vorlegung einer Eingabe zur Erklärung oder Einsicht und dergielchen 
vor Bebörden erscheinen, in welchen Fällen überhaupt nur 
passiren. Dieser Ansap sindet auch dann Stant, wenn die Verhandlung bei r 
gentlicher Anwesenheit an Gerichtestelle vorkommt. 
Aumerkung 2. Wenun ein Rechtsanwalt stalt einer schriftlichen Eingabe ctwas 
mündlich zum Protokolle anbringt: so darf er dafün einschlüssig des Weges, ku kei- 
nem Falle mehr ansehen, als ihm für die schriftliche Eingabe zu fordern erlaubt 
gewesen wäre. 
Vertheidigungen (öfentliche — uͤndliche) · 
a. vor einem Einzelrichter . . .1061k.bi62Tl)lk. 
b. vor Rreisgerichten . l,2,3,-lThlk. 
. vor dem abpellalions-Gerichte beziglich T ahdela. 
tions-Gerichte . . 3 ;3 4 Eblr 
d. vor Geschwornengerichten 
: Thrr. 
Diese Ansätze können bei ehrtägigen Verhandlungen nach r * 50 jeden 
Tag gemacht werden. 
Vollmacht, für eine gecschriebene, mit Ebuschlußed der einschrif oder für eine #ebriche 
zu einer ganzen Sache 6 Gr. 
zu einem einzelnen Akte 
für ein Sustitutkorium, ebenfalla mit Einschluß ver Meinschrift 4 
Wege, nothwendige, innerhalb de (Wroertet insoweit sie nicht schon unter anderen 
Ansätzen mit begriffen sind — wie J. B. bei den Artikeln: Akten-Lesen, Information, 
Reisekosten, Termine Unterrrhunge Verhandlungen — namentlich wegen zu haltender 
wtegen und einzuziehender Erkundigungen mit Einschluß des Geschäftes 10 Gr. 
doch in Injurien-Sachen und bei Uebertretungen nur dann, wenn der Sachwalter 
l ausdrückliches, besonderes Verlangen des Klienten einen solchen Weg gemacht 
hat. Konnte übrigens das Geschäft eben so gut und mit geringeren Koslen schriftlich 
abgemacht werden: so passirt, abgesehen von einem ausdrücklichen Verlangen des Ge- 
waltgebers nur so viel, als die Besorgung auf schriftlichem Wege gekostet haben wünde. 
  
 
	        
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