Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. b0dl. 
Inhalt: Landtags- Abschied vom 1. September 1802 für den am 27. Oliober 1850 crösfnelen Landiag. S. 105. 
TLandtags-Abschied 
vom 1. September 1892 
für den am 27. Oktober 1889 eröffucten Landtag. 
  
  
Mir Beinrich XIV. von Goltes Gnaden jüngerer Einie regierender Fürsi Beuß, Graf 
und Herr von Vlauen, Herr zu Greif, Branichseld, Gera, Schleiz und Lobenstein ete. elc. 
urkunden hierdurch: 
daß Wir in Gnaden beschlossen haben, den Landtag, welcher am 27. Oktober 1889 
zusammengetreten ist, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf der Wahlperiode 
und die bereits ausgeschriebenen Wahlen zu dem neuen Laudtage für die Finanz- 
periode von 1893 bis 1895, zu schließen und zu verabschieden. 
Mit dem gegenwärtigen Landtage sind von Unserer Regierung die folgenden 
Gesetze und Landesherrlichen Verordnungen vereinbart und von Uns erlassen worden: 
Das Gesetz vom 23. Dezember 1889 über die Aufhebung des Sportel- 
zuschlags in Gerichts= und Verwaltungssachen; 
Das Gesey vom 27. Dezember 1889 betreffend die Abänderung von 
* 4 des Gesetzes vom 28. Dezember 1883 über das Statut für die Allge- 
meine Beamtenwittwen-Pensionsanstalt; 
Ausgegeben am 7. Seplember 1892.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.