Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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der Gährung ersorderlichen Hefe, von der täglich cin neues OQuantum abgeschöpft und zur Fork- 
pflanzung angeesunn wwerden muß, wenn der Betrieb der Vrennerei an allen Wochentagen aufrecht 
erhalten werden 
Zu 1. Rohzuckerfabriken. 
Zur Herstellung des Nohzuckers aus den Rüben sind im Wesenklichen solgende Arbeilen 
erforderlich: 
! 4& 1. der Transporl, die Reinigung und die Zerkleinerung der Rüben 
2. die Gewinnung des zuckerhaltigen Sastes aus den zerlleinerten # üben; 
I. die Neinigung des Sastes und die Verarbeilung desselben zu ane Füllmasse; 
4 die Scheidung der Füllmasse in Rohzucker und Syrup (Zuckerbod . 
etlgenannten-Arbeitenlasse-laufchcme Betriebsunterbrechung eer beliebigen 
Zeil zu. Wate kann das Abladen der zugeführten Rüben an einem Sonn, oder Fesliage noth. 
wendig werden, wenn bei ciner Aussezung dieser Arbeit bis zum folgenden Werkiage ein Erfrieren 
der Rüben zu besürchten wäre (8§ 105 c Absah 1 Ziffer 4). Die NReinigung zn Perlleinerung der 
Rüben ist vom Bundesrath mit Ausschluß der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends zuge- 
lifen. Die subjektive Nuhezeit würde bei diesem Theile des Berriebes im Hiblic auf den Scht 5 
echsel auf 241 Stunden für jeden Sonntag bemessen werden können. Da aber während 
Felleah die Reinigung der Maschinen und Apparate und die etwa erforderlichen zrhren der #e- 
vorgenommen werden müssen, und hierbei ein Theil der in dieser Abtheilung beschäftigten Wreiter 
nicht entbehrt werden kann, so sind vom Bundesralh für die Arbeiter nur abwechselnd 18 und 
Stunden Ruhe für jeden Sonntag verlangt worden. Allsonntäglich kann also abwechselnd je *r 
Arbeilerschichl — die vorhergehende Nachtschicht — während 6 Sinnden Zu jenen Neinigungs, und 
Instanalenggarbeen herangezogen werden 
ewinnung des zuckerhaltigen Sale aus den Rübenschnigeln muß sich, um die Ausbeute 
au gia nicht zu becinträchtigen, an die Zerlleinerung der Rüben sobald als inöglich auschließen. 
Die Treunung des Sastes von der Zellsubstanz erseigi o arns wobl ausschließlich durch Diffasion. 
Dieses Verfahren ist ein lontinuirliches. Wird nun die Füllung der Difsuseure mit frischen Rüben- 
schniheln eingestellt, so muß entweder auch der Darchgang des Wassers beziehungsweise der Dissusions- 
flüssigkeit amlerbrochen oder aber ein Apparat nach dem anderen ausgeschalteln werden. 
Ersahrungegemäß hat sich aus technischen Gründen nur Lewieres als ausführbar erwiesen, 
da das Belassen der Nohsäste in den Disfuseuren schon nach Verlauf weniger Stunden durch ein- 
ltrelende Gährung unter Bildung von Milchsäure den Beginn einer Zersehung der Auckenssung S 
ge hat; bei zwölssuindigem oder längerem Seillstande würde diese Zerseung unter gefährlich 
Eutwickelung von Gasen derart kryörnen. daß eine Weiterverarbeitung der Rohsäfte nbeschlos 
sein würde. Um die Güte des Fabrikates und die Auebeute nicht zu beeinträchtigen, erfolgt daher 
allgemein die vollständige s#blnhm der Rübenschnigel in den Dissuseuren schon bei vorübergehend 
einirelender kurzer Betkicbltoruu 
iuiiche Neinigung erfolgt durch succesive Behandlung des aus den 17 ab- 
gelasjenen is mit Kalk und Kohlensäure. Der Kall verbindet sich mit den im Nohsaft vor- 
kommenden Säuren zu unlöslichen Salzen und wirkt zerstörend auf die schädlichen sückstoffhaltigen 
Verbindungen, die Laohleusäure zusennt den in den Dünnfästen enthaltenen gelösten Kalk durch Aus- 
sällen als lohlensaures Salz. Nach Beseitigung dieser Niederschläge durch Filtration findet die 
weitere gnn und Entsärbung der durch jene Prozesse gowomnenen, sbsammte Zuckersäste statt; 
dieselbe geschah früher ausschließlich durch Fuscon e Knochenkohle; dieses Verfahren ist jedo- 
zur Zeit ah durch Behandlung der Lösungen mit schwesliger t- vurrang! worden. Au- 
nach diesen Operationen würde sehr bald eine Zersetzung der Dünnsäsie eintreien, wenn diese nicht 
eine baldige Weiterverarbeitung erfahren; inebesondere ist die Unterbrechung des Filterbetriebes 
beziehmgeweiie das Sichenkessen der mit Sat Desüllien Kohlenfilter von nachtheiligem Einslah eins 
die Zuckerlösungen, und auf keinen Fall bis zu einer Dauer von 12 Stunden durchführbar, da durch 
Bildung von Irwertzucker her Mellsssemong auf Kosten des Nohzuckers vermehrt würden.
	        
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