Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines elnzelnen von der Zollgrenze 
durchschnitkenen Landgutes, dessen Wohn= oder Wirthschafts-Gebäude innerhalb die- 
ser Grenze belegen sind; 
. Fische, frische, und Krebse (Flußkrebse); desglelchen frische, unausgeschälte Muscheln; 
Feldfrüchte und Getreide in Garben, wie dergleichen unmittelbar vom Felde einge- 
führt werden; Flachs und Hanf, gerösict oder ungeröstet, in Stengeln und Bun- 
den; serner Gras, Futterkräuter und Heu, auch Heusaamen; 
. Gartengewächse, frische, als: Blumen, Gemüse und Krautarten, Kartofseln und Rü- 
ben, ehbare Wurzeln 2c., auch frische Krappwurzeln, ingleichen Feuerschwamm, ro- 
her; ungetrockuete Cichorien; Flechten, Moos und Erdnüsse (Erd-Pistazien); Karden 
oder Weberdisteln; 
Geflügel und kleines Wildpret aller Art; 
Glasur= und Hafner-Erz (Alauiloun); 
Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden sil- 
berhaltigen Scheidemünze; auch Kupferasche; 
4 Hausgeräthe und Essekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebrauchte Fa- 
brik-Geräthschaften und gebrauchtes Handwerkazeug, von Anziehenden zur eigenen 
Benugzung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekten, inso- 
fern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung 
ihrer Verheirathung im Lande niederlassen; 
. Holz: Brennholz bei dem Land-Trausporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner 
Vau= und Nuyholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande versahren wird 
und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; 
Anmerkung. Dem Land-Transp##te w##rd das Ve#ftsßen in lesen Siücken ouf 5loß. Kanälen und Floß- 
bächen gleich geachlet. 
Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge- 
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und In- 
strumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Verufes mit sich führen; 
ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitken oder Proben, die nur zum Ge- 
brauche als solche geeignet sind, dann die Wagen der Reisenden, ferner die bei dem 
Eingange über die Grenze zum Personen- oder Waaren-Transporte dleuenden und 
nur deshalb eingehenden Wagen und Wasserfahrzeuge, leptere mit Einschluß der 
darauf befindlichen gebrauchten Inventarien-Stücke, insofern die Schisse Ausländern 
gehören, oder insofern inländische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventa- 
rien-Süücke einführen, alo sie bei dem Ausgange an Bord hatten; Reisegeräthe, 
auch Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauche; 
Kunsisachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunst-Institute
	        
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