Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

226 
und zwar: 
vom Stück. 
e. ** 
  
von Pferden, Maultbieren, Eseln, Ochsen und Zuchmieren. 
Rüben und Innyvieb · 
voit».tugksttlleit,chwcnmnmd Scheieh 
  
  
III. Abschnitt. 
Bei der Durchfuhr auf Straßen, welche das Vereinsgebiet auf kurzen Strecken durch- 
schneiden und für welche die örllichen Verhältnisse eine weitere Ermäßigung der Durch- 
gangégesälle oder deren Verwandlung in eine nach Pferdesladungen zu enkrichtende Kon- 
trole-Gebühr erfordern, werden die obersten Finanzbehörden der betheiligten Regicrungen 
solche Ermäßigungen anordnen und zur allgemcinen Kunde bringen lassen. 
Vierte Abtheilung. 
Hinsichts der Schifffahrksabgaben bei dem Transpo#rte von Waaren auf der Elbe, 
der Weser, dem Rhein und dessen Nebenflüssen (Mosel, Main und Neckar), bewendet es 
im Allgemeinen bei den in der Wiener Kongreb-Akte enthaltenen Bestimmungen, oder 
den, auf den Grund derselben über die Schifahrt auf einzelnen dieser Smöme bereits 
abgeschlossenen Uebereinkünften. 
Fünfte Abtheilung. 
Allgemeine Bestimmungen. 
I. Der Ein-, Ans- und Durchgangs-ZJoll wird nach denjenigen Tarif. Säten und Vor- 
schriften emtrichtet, welche an dem Tage gültig sind, an welchem: 
1. die zum Eingange bestimmten Waaren bei der kompetenten Zollstelle zur Ver- 
zollung oder zur Abfertigung auf Begleitschein ll, 
2. die zum Ausgange bestimmten ausgangszollpflichtigen Waaren bei einer zur Er- 
hebung des Ausgangszolles befugten Absertigungsstelle, 
3. die zum Durchgange bestimmten Waaren: 
a) im Falle der unmittelbaren Durchsuhr, bei dem Grenzeingangs-Amte zur 
Durchfuhr, 
b) im Falle der mittelbaren Durchfuhr, bei dem Niederlage-Amte zur Versen- 
dung nach dem Auslande 
angemelret und zur Abfertigung gestellt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.