Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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dacht sein, dieselbe in der oben beschriebenen Qualltät möglichst frisch und vor dem Zu- 
nitte der Cuft. binlänglich geschützt zu erhalten. 
Man bedarf zur Schupvockenimpfung eine kleine, stets rein und blank zu haltende, 
mäßig scharfe Lanzette. Man öffnet damit die Pustel, aus der man die Lyuphe gewin- 
nen will, an ihrem Rande, jedoch so, daß man die gesunde Haut nicht verletzt. Die 
Spipe der Lancette wird horizontal und flach unter die Decke der Pustel langsam ein- 
geschoben, so daß eine hinreichend große Oeffnung zum Hewortreten eines Tröpschens 
Lymnhe entsteht. Es ist nicht gut, die Oefsaung so groß zu machen, daß zuviel Lymphe 
auf einmal zu Tage tritt, weil dieselbe durch die athmoophärische Luft, Licht und Wärme 
zerseyzt und in ihrer ansteckenden Krast geschwächt zu werden scheint. Auch trockuct die- 
selbe leicht oder wird dichter bei warmer Witterung und läßt sich dann nicht mehr so 
gut übertragen. Es wird ferner durch eine derartige kleinere Oeffnung weniger Störung 
in der Pustel selbü bedingt und man gewinnt den Vortheil, von einer einzigen Pustel 
mehrere Kinder impfen zu können. Nach gemachtem Gebrauche schließt sich die Deffnung 
einer solchen eingestochenen Pusiel meist wieder und die Puslel macht tbren geregelten 
Verlauf weiter fort, wie die übrigen unbeschädigten. Von Kindern, bei denen die Im- 
pfung nur eine einzige Pustel erzeugt hat, darf zur Weiterimpfung keine Lymphe em- 
nommen werden. " 
Die Operation geschieht am Zweckmäßigsten so, daß die Lymphe in einige leichte, 
mit der Lanceite auf dem Oberam angebrachte Hautschnitte, die kaum etwas Blut aus- 
schwitzen lassen, gebracht, worauf man die Wunden, ohne sie zu verbinden, an der Lust 
trocken werden läßt, und dann mit möglichster Vermeidung von Druck und Reibung 
wieder mit den gewöhnlichen Kleidungsstücken bedeckt. 
8. 6. 
Da durch die Jmpfung mitunter irreguläre und falsche Pocken erzeugt werden, welche 
den Impfling nicht vor der Gefahr der Ansieckung sichern, so ist es die Pflicht des Impf- 
arztes, den Verlauf der Schuhpocken gehörig zu beobachten, und sich zur Unterscheidung 
derselben von unächten Pocken mit deren charakteristischen Merkmalen, deren Beschrelbung 
hier folgt, vertraut zu machen. 
Gegen den drikten oder vierten Tag nach geschebener Impfüung erscheint bei der 
ächten Pocke an der geimpften Stelle ein rothes Fleckchen, welches sich an den folgen- 
den Tagen zu einer Pustel mit ciwas erhabenen Rändern, einem Grübchen in der Mite 
und einem kleinen rothen Umkreise gestaltet, wobei nur zuweilen ganz leichte Fieberbe- 
wegungen etwas Unruhe und dergleichen bemerkbar weren. Die Pustel selbst ist fest, 
derb, wachsartig hart anzusühlen, mit einer durchsichtigen, wasserhellen Flüssigkeit (der 
Kuhpockenlymphe) gesüllt und am achten Tage mit einiger Entzündung im Umfange voll-
	        
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