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(Vo. 35.) Gemeiner Bescheld des Gesammt, Oberappellatlonsgerichts zu Jena, die Fest
lehzung elner präclustolschen Krist zur Einzahlung des uUrthelsverlags bel den in
der lehten Instanz verstatteten Actenversendungen belr.
Durchlauchti oste Landesfürsten haben einen von dem Fürstlich Reuß= Plaui-
sben ium Gesammsen Ober-Appellatiaus-Gericht in Jena abgefaßten Gemeinen
Bescheid nachstehenden Inhalts:
Das Grohhergoglich und Herzoglich Scchsssche, auch Fürstlich Reußische ge-
meinschafellche Ober- Appellations-Gericht zu Jena ertheilt, zu Vermeidung
der bei dem Antrage auf Aekenversendung an ein auswärtiges Spruchcollegium
in letzter Instanz, ofe entstehenden langen Verzögerung des Rechhtsstreites,
auf den Grund des §. 95. der provisorischen Ober- Appcllations-Gerichts-Ord-
mutg, mit höchster Genehmigung, folgenden
Gemeinen Bescheid:
ODiesenige Parchep, welche in einem zur Cntscheidung in letzter Instanz
anher gelangten Civil= Rechtsstreite auf Versendung der Acten zum aus-
wärtigen Erkenntnisse anträgt, ist verbunden, den ihr vom Ober-Ap-
pellations-Gerichte zu bestimmenden Urtelsverlag bimnen dreyhig Tagen
vom Empfange der ihr deshalb zugegangenen Verordumg an, poertofrey
anher einzusenden, falls aber diese Frist fruchelos vorübergeht, so soll
assdann jene Parthey, ohne daß es einer Ungehorsamsbeschuldigung von
Seiten des Gegentheils bedarf, des Rechtes, die Wersendung der
Acten zu begebren, verlustig seynn und vom Ober-Appellations-Ge-
richte selbst in der Sache unverweilt erkannt werden.
Beschlossen Fena, den 16en July 1829.
(L. S.) Großherzogl, und Herzogl. Sächßh. auch Fürstl. Reuwisches
gemeinschaftl. Ober= Appellations-Gericht das.
v. Zi .
a Ziegesar vdt. Paulssen.
suͤr