Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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lI. Die Gestorbenen sind nach dem Alter in vier Klassen zu sondern, nämlich 
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1. Kinder unter einem Jahre, 
2. Kinder unter 15 Jahren, soweit sie nicht unter Nr. 1 aufzuführen sind, 
3. Personen unter 60 Jahren mit Ausschluß der Kinder (Nr. 1 und 2), 
4. Personen von 60 Jahren und darüber. 
Bei den unter 1 Nr. 13, 14 und 16 aufgeführten Todesursachen finden 
die aus dem Formular (Anlage IlI) ersichtlichen Abweichungen statt. 
Ist das Lebensalter einer als verstorben gemeldeten Person nicht fest- 
zustellen, so soll der Todesfall nach dem Ergebnisse einer von zuständiger 
Seite erfolgten Schätzung des Alters eingetragen werden. 
ö. Ein Todeofall im Verlaufe einer Krankheit ist auch dann unter dieser Todes= 
ursache einzutragen, wenn der unmittelbare Anlaß des tödlichen Ausgangs 
einer begleitenden oder einer Folgekrankheit zugeschrieben wird. Erfolgte z. B. 
im Verlaufe einer Erkraufung an Diphtherie der Tod an einer Lungen- 
entzündung, so soll als Todesursache die Diphtherie gelten, da diese als 
das Hauptleiden (primäre Leiden) anzusehen ist. In gleicher Weise ist z. B. 
Rückenmarksschwindsucht als Todesursache anzugeben, auch dann, wenn im 
Verlaufe dieser Krankheit der Tod infolge von Durchliegegeschwüren, Blasen= 
entzündung oder sonstige Komplikationen erfolgte. 
. Im übrigen sind bei der Erhebung folgende Gesichtspunkte, betreffend die 
einzelnen Todesursachen, zu beachten. 
. Diphtherie (einschl. Cronp). Ebenso wie die Todesfällc an „Croup“ 
sind die Todesfälle an „Bräune“, „Halsbräune“ hier mitzuzählen. 
Wenn aber ausdrücklich nicht diphtherischer Croup oder nicht- 
diphtherische Bräune als Todesursache angegeben wird, so ist der 
Todesfall nicht hier, sondern unter den „sonstigen entzündlichen Krank- 
heiten der Atmungsorgane“ zu zählen. 
Keuchhusten. Betreffs der Folgekrankheiten, durch welche der tödliche 
Ausgang bei Keuchhusten in der Regel bedingt wird, vgl. unter A 1. 
Scharlach. Als wichtige Begleit= und Folgekrankheiten des Scharlach, 
welche hier mitzuzählen sind, seien Scharlachdiphtheric und Scharlach- 
wassersucht besonders genannt. 
. Masern. Etwaige Todesfälle an Rüteln sind als Maserntodesfälle 
mitzuzählen. 
. Typhus. Unter der Bezeichnung Typhus ist der Darmtyphus 
oder Unterleibstyphus verstanden. Etwaige Todesfälle an 
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