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Allgemeine Bemerkungen.
Wenn mehrere Krankheilen als Todesursachen angegeben sind, so ist der Todessall in der
Regel unter derjenigen Nummer zu zählen, welche das wahrscheinliche Grundleiden be-
zeichnet. Sind z. B. Nierenentzündung und Perzklappensehler als Todesursachen ange-
geben, so ist der Todesfall unter Nr. 16 zu zählen. Nur wenn in solchem Falle das
Grundleiden leine eigentliche Krankheit ist, soll es für die Statistik nicht berücksichtigt
werden; so sind z. B. bei „Allersschwäche mit Bronchialkatarrh“ oder bei „Lebensschwäche
mit Darmkatarrh“ die Fälle nicht unter Nr. 2 und Nr. 1, sondern unter Nr. 13 und
Nr. 18 à zu zählen.
Handelt es sich um zwei von einander unabhängige Krankheiten, so soll der Fall bei der
schwereren gezähll werden.
Wenn eine Infeklionskrankheit und eine nicht Uberlragbare Krankheit als Todesursachen
angegeben sind, so ist in der Regel die Jsektiunskrankheit zu zählen; wenn z. B.
Geisteskrankheit und Typhus angegeben sind, der letzter
Sind akule Krankheilen neben chronisch verlaujenden eueben, so ist der Fall bei der
akulen Krankheit zu zählen; z. B. wenn Magengeschwilr und lruppöse Lungenentzündung
angegeben sind, soll der Fall nicht unter Nr. 180, sondern unter Nr. 12 eingetragen
. Sind zwei Insektionskrankheiten als Todesursachen angegeben, so haben die unter
Nr. Nr. Za, 4 bis 10, 12 und 13 genannten, sowie Pocken, Flecksieber, Nuhr, Genick-
starre, Cholera, Pest, Rücksallsieber den Vorrang vor einem elwa gleichzeitig genannten
anderen Leiden, wie Tuberkulose, Malaria oder einem venerischen Leiden, d. h. der Fall
wird unier der erstgenannien belrefsenden Krankheit gezählt.
Gewaltsame Todesursachen gehen den anderen in der Regel vor.
Angaben, wie Herzschwäche, Herzschlag, Lungenlähmung, Lungenödem, Koma und dergl.,
öleiben, wenn daneben andere Todesursachen genannt sind, außer Betracht
Sind bei der „Tuberkulose“ mehrere Organe einschl. der Lungen als krank bezeichnel, so
ist der Todessall unter Nr. 11 ü zu zählen.