Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentun Reuß jüngerer Linie. 
Ko. 677. 
Inhalt: Ministerial Bekanntmachung, betreisend die Erhebung der Beiträge zur Invalidenversicherung. 
  
  
MWinisterial-Bekanntmachung 
vom 27. Dezember 1905, 
betreffend die Erhebung der Beiträge zur Invalidenversicherung. 
Die Amveisung für die Vorstände der Ortskrankenkassen u. s. f., betreffend 
die Erhebung der Beieräge zur Invalidenversicherung (Ministerial-Bekanntmachung 
vom 18. März 1901, Gesetzsammlung Vd. XXIV, S. 245) erhält zu § 12 
Absatz 1 folgenden Zusatz: 
Ueber den Markenankauf ist ein Markenkontobuch (Anlage II.) 
zu führen. In dasselbe hat der Rechuungsführer am Tage des 
Ankaufs Zahl und Wert der anzukaufenden Marken (Spalte 1..8) 
einzutragen und den Ankauf vom Schalterbeamten durch Ein- 
tragung des Gesamtwertbetrags und dessen Namens, sowie durch 
Beidrückung des Aufgabestempels bescheinigen zu lassen (Spalte 9). 
Gera, den 27. Dezember 1905. 
Fürstlich Neuß-Pl. Ministerium, 
Abteilung für das Innere. 
Ruckdeschel. 
Ausgegeben am 3. Jannar 1906.
	        
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