Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Muster 2. 
Auf Leimwandpapier. 
mm. (Vorderseite.) 
  
Name, Stand und Wohnort 
des Eigemtümers. 
die Firma, welche das Fahrzeug 
hergestellt hat. 
Die Bestimmung des Fahrzeugs. 
Die Betriebsart. 
Die Anzahl der Pferdekräste. 
Das Eigengewicht des Fahrzeugs. 
Das Höchstgewicht der Ladung. 
(Nur bei Lastkraftwagen.) 
  
  
(Rückseite.) 
  
Das umseitig beschriebene Kraftsahrzeug ist unter der Erkenmumgsnummer 
für den Verkehr auf ösfentlichen Wegen und Plätzen zugelassen worden, nachdem 
festgestellt war, daß es den Anforderungen der §§ 2, 3, 7, 9 und 10 der 
Ministerial-Berordnung vom 1. September 1906, betreffend den Verkehr mit 
Krastfahrzeugen, entspricht. 
100 
, den 
(I. S.) 
  
Liste Nr. 
  
 
	        
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