Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

Anlage A (zu 8 5). 
Befähigungsausweis. 
Herrn geboren am 
in „, Bezirk wohnhaft zu 
wird hiermit bescheinigt, daß er von der unterzeichneten Prüfungs- 
kommission für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie in der theoretischen und 
praktischen Trichinen= und Finnenschau auf Grund der landesrechtlich für anwend- 
bar erklärten §5 5 und 6 der Prüfungsvorschriften des Bundesrates geprüft 
ist und diese Prüfung bestanden hat. 
, den 190 
Die Farstliche Prüsungs-Rommission 
für Fleischbeschauer. 
Vorsitzender. 
Herr » .hatam.. 
vor mir die Nachprüfung als Trichinenschauer gemäß dem landesrechtlich für 
amwendbar erklärten § der Prüfungsvorschriften 1 des Bundesrates bestanden. 
, den 190. 
Der Furstiche Kandtierarzt.
	        
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