Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

57 
Schlachtviehversicherungsanstalt * 
auf Gegenseitigkeit 
für das Fürstentum Reuh 1. 4. 
  
Versicherungsschein Nr. Jahrgang 19. 
I. Der Unterzeichnele beabsichtigt das unten näher beschriebene Tier — zum Zwecke der Shlachung 
an den. 
  
in u verkaufen — für den eigenen Vedarf zu lchachten-, 
und meldet es herut Henag IH des Landesgesetzes vom 12. März 1003 zur Versicherung an. 
d r lpreit. des Tieres beträht. M. 
Beschrelbung des Tleres. 
  
» Ungefähres Alter . ichen. 
Art und Geschlecht bel Kalßern ach Monatey. Farbe- Besondere Kennzeichen 
  
  
  
  
„den 199 
Name 
Stand 
Straße und Hausnummer (bel Städten)? 
II. Ich bescheinige hiermit, daß das vorslehend beschriebene Tier gesund erscheiit, daß sein Ernhrungs= 
stend ein Kuer ist, und daß es sich nachweislich seit mindestens einem Monate im Besie eines 
inwohners ürstentums und im Fürstennune selbst oder einem nach § 12 des Gesetzes 
demselben A ellten deutschen Bundesstaate besunden hat. 
Den Wert * Tieres slelle ich auf- MM fest und reihe es in die Werts- 
klasse 
Das Tier t in die Versicherung unter Nr... uusgenommen und gemäß § 0? 
des Gesetzes am Ohre mit einer Blechmarke versehen, die außer den Buch- 
staben „R. j. L.“ 
  
er Versccherungsbeilrag n 2 zuem, Il des gemäß § 20 des Gesetzes 
s—ie Tarifs mit Pfb ezahlt. 
den...................... 19...... 
Jletltpseschauet. 
W"mqupsswiipk) 
«)Dasmcht8attessendethudurchstrelch 
Dleser Schein blelbt bei dem Mnftaltsbertreter, 6 1 der Verordnung vom 15. Mal l#s. 
10#
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.