Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Schlachtviehversicherungsanstalt 3 
auf Gegenseiligkeit 
für das Fürstentum Reuß 1. . 
Fleischbeschaubezirk: 
Versicherungsschein Nr. Jahrgang 109 
I. Der Unterzeichnete beabsichtigt das unten näher beschriebene Tier — zum Zwecke der Schlachtung 
an den 
zu verkaufen — für den eigenen Bedarf zu schlachten“) 
um meldet ners gemäß 87 des Landesgesetzes vom 12. März 1903 zur Versicherung an. 
  
e taufepreig., des Tieres beträgt M. 
Beschreibung des Tieres. 
Art und Geschlecht. Ungefähres Alter Forbe. Besondere Keinzzeichen. 
(bei Lälbern nach Monaten). 
  
  
  
  
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StraßenndDanonnnnntHbclStödmn 
II. Ick bescheinige biermit, 40a das vorstehend beschriebene Tier gesund erscheint, daß sein Ernährungs= 
stand ein guter ist, daß es sich nachweislich scit mindestens einem Monate im Besitze eines 
Einwohners des r da und im Fürstemume selbft. der einem nach § 12 des Gesetzes 
demselben gleichgestellten deukschen Bundesstaate besunden h 
Den Ven- des Tieres stelle ich auf 5 sen und reihe es in die Weris- 
klasse 
Das Tier *. in die *- unter Nr. aufgenommen und gemäß 8 0 
des Gesetzes am Ohre mit einer Blechmarke versehen, die außer den Buch- 
staben „R. j. L.“. 
er Versicherungsbeitrag ssi nach Abteilung II des gemäß § 20 des Gesetzes 
geigelenes Tarifs mit M. Pf. bezahl 
„den 19. 
Fleischbeschaner. 
Der Fchkachizofdireklor. 7 
*) Das nicht Zutressende ist zu durchstreichen. 
Dleser Scheln ist an den Vorstand der Schlachtvlehverstcherungsaustalt in Gera elnzusenden.
	        
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