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Gebühren
für gerichtliche und eingelne polizeillche Geschäfte.
a) Für die Untersuchung der Hausthiere wegen Haupt= und anderer Gewährsfeh-
ler, Verlehungen, Erkrankungen bei vermietheten Thieren, wenn sie zu Rechtsstreitigkeiten
Anlaß geben.
eines Pferdes — hlr. 20 Sgr. — Pf.
zweler Pferde 1. — —
drei und vier Pferde 1 . 10
mehr als vier Pferde, für jedes — 3 —
eines Rindes —. 15 — „
zweier Rinder — . 22 6
dreier oder vier Rinder 1 —. —
mehr als vier Ninder, für jedes — 5. —.
eines Schaafes oder einer Ziege — 5. —
zweier, dreier, vier Schaafe — 8 —
mehr Schaase, für jedes — 1 3.
eines Hundes — 8 —
zweier Hunde —. 10 —
dreier oder mehr Hunde, für jeden — . 2 6
) Für die Untersuchung und Zergliederung todter Ha austhiere in y Fällen:
eines Pferdes 1 Thlr. — Sr — P
zweier Pferde 1 10 —-
eines Rindes — 20 —
zweier Rinder 1 — —
- kleinen oder jungen Hausthieres — 10 —
— 15 — *
e) zur a Ausstellung eines einfachen Zeugnisses in zens Fällen:
über Pferde und Rinder —. Tt. 5% Sor. — f.
über kleine und junge Hausthiere — —
4) Für die Fertigung eines ausführlichen Fundscheins lnd Cutachtens in gerichtli-
chen Fällen:
über Pferde und Rinder * — ehl. —. n
über kleine und junge Hausthiere 10 —
#) Für die Taxation der Haushhiere in serichllihen dallen
eines Pferdes — Thlr. 10 * — .
zweier und dreier Pferde — 15 —