Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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Gebühren 
für gerichtliche und eingelne polizeillche Geschäfte. 
a) Für die Untersuchung der Hausthiere wegen Haupt= und anderer Gewährsfeh- 
ler, Verlehungen, Erkrankungen bei vermietheten Thieren, wenn sie zu Rechtsstreitigkeiten 
Anlaß geben. 
eines Pferdes — hlr. 20 Sgr. — Pf. 
zweler Pferde 1. — — 
drei und vier Pferde 1 . 10 
mehr als vier Pferde, für jedes — 3 — 
eines Rindes —. 15 — „ 
zweier Rinder — . 22 6 
dreier oder vier Rinder 1 —. — 
mehr als vier Ninder, für jedes — 5. —. 
eines Schaafes oder einer Ziege — 5. — 
zweier, dreier, vier Schaafe — 8 — 
mehr Schaase, für jedes — 1 3. 
eines Hundes — 8 — 
zweier Hunde —. 10 — 
dreier oder mehr Hunde, für jeden — . 2 6 
) Für die Untersuchung und Zergliederung todter Ha austhiere in y Fällen: 
eines Pferdes 1 Thlr. — Sr — P 
zweier Pferde 1 10 —- 
eines Rindes — 20 — 
zweier Rinder 1 — — 
- kleinen oder jungen Hausthieres — 10 — 
— 15 — * 
e) zur a Ausstellung eines einfachen Zeugnisses in zens Fällen: 
über Pferde und Rinder —. Tt. 5% Sor. — f. 
über kleine und junge Hausthiere — — 
4) Für die Fertigung eines ausführlichen Fundscheins lnd Cutachtens in gerichtli- 
chen Fällen: 
über Pferde und Rinder * — ehl. —. n 
über kleine und junge Hausthiere 10 — 
#) Für die Taxation der Haushhiere in serichllihen dallen 
eines Pferdes — Thlr. 10 * — . 
zweier und dreier Pferde — 15 —
	        
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