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III.
Ver troao 9
zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, Baden,
Kurhessen, dem Großherzopgthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll-
und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg,
Nassau und der freien Stadt Frankfurt,
die
Fortdauer und Erweiterung des Zoll= und Handels-Vereines
betreffend.
Nachdem die Regierungen von Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover, Würtemberg,
Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, der bei dem Thüringischen Zoll= und Han-
dels-Vereine bethetligten Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt
Frankfurk,
im Anerkenntniß der wohlthätigen Wirkungen, welche der auf den Verträgen vom
22. und 30. März und 11. Mai 1833, vom 12. Mai und 10. Dezember 1835, vem
2. Januar 1836 und vom 8. Mal, 19. Oktober und 13. November 18.11 beruhende
Zoll= und Handels-Verein, den bei dessen Gründung gehegten Absichten entsprechend, für
den Handel und gewerblichen Verkehr der daran betheiligten Staaten herbeigeführt bat,
und welche von einer weltern Ausdehnung des gegenseitig freien Handels und gewerkli=
chen Verkehrs zwischen Ihren Staaten für die Wohlfahrt Ihrer Unterthanen und zu-
gleich für die Beförderung der allgemeinen Handels= und Verkehrs-Freiheit in Deursch-
land zu erwarten stehen,
in dem Wunsche übereingekommen sind, sowohl den Fortbestand des gedachten Zell-
und Handels-Vereines sicher zu siellen, als auch den Steuerverein, auf Grund des gri-
schen den Regierungen von Preußen und Hannover am 7. September 1851 abgeschlos-
senen Vertrages, welchem Oldenburg durch Vertrag vom I. März 1832 beigetreten ist,
mit diesem Vereine zu vereinigen: so sind zur Erreichung dieser Iwecke Verhandlungen
gepflogen worden, wozu als Bevollmächtigte ernannt haben:
Seine Majestät, der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pommer
Esche,
Allerhöchst Ihren geheimen Legations-Rath Alexander Max Philipsborn und
Allerhöchst Ihren geheimen Regierungerath Martin Friedrich Rudolph Delbrück;