fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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der Petitionen in Betreff der Eisenzölle die für die Freihändler tröstliche Er— 
klärung ab, daß keine Umkehr in der wirtschaftlichen Politik stattfinden werde.) 
Diese Erklärung war zweifelsohne nach vorgängiger Besprechung der Frage im 
Bundesrat abgegeben worden, und er wird keine Schwierigkeit gehabt haben, 
die Zustimmung des Bundesrats zu erlangen; denn derselbe war überwiegend 
freihändlerisch, solange Preußen noch in manchesterlichem Fahrwasser schwamm.2) 
Antrag Weimars auf Einführung neuer Reichssteuern. Der 
am 19. Mai 1875 dem Bundesrat unterbreitete Antrag von Sachsen-Weimar, 
welcher die Abminderung der Matrikularbeiträge zum Gegenstande hatte, knüpfte 
an eine frühere Betonung der Notwendigkeit seitens der Großherzoglich säch- 
sischen Regierung an, den von Jahr zu Jahr wechselnden Bedürfnissen des 
Reichs gegenüber auf direkte Einnahmen desselben Bedacht zu nehmen, damit 
diese Bedürfnisse nicht durch Matrikularbeiträge gedeckt werden müffen, deren 
schwankende Beträge auf den Staatshaushalt der Bundesstaaten, namentlich bei 
mehrjährigen Etatsperioden, einen sehr störenden Einfluß äußern und im Falle 
des Ausbleibens der seither erzielten Ueberschüsse des Reichshaushalts eine 
unerschwingliche Höhe würden erreichen können. „Durch den von dem Bundes- 
rat genehmigten Beschluß des Reichstags, einen Teil der Ueberschüsse des 
Jahres 1874 schon in den Etat für 1875 einzustellen, ist es zwar möglich 
geworden, die um 26 Millionen Mark höher eingestellt gewesenen Matrikular- 
beiträge für das laufende Jahr auf das Niveau des Vorjahres zu reduziren. 
Allein bereits bei der Verhandlung über den betreffenden Antrag der Budget- 
kommission in der Sitzung des Reichstags vom 15. Dezember v. J. hat der 
Präsident des Reichskanzler-Amts unter Betonung der Notwendigkeit, die Ma- 
trikularbeiträge auf einer mäßigen und festen Höhe zu erhalten, auf die mög- 
1) Nach der „Prov. Corresp.“ Nr. 44 vom 3. November 1875 ließ sich dieses Ergebnis 
voraussehen. Damals schrieb dieselbe: „Wenn die Reichsleitung sich jetzt zu einem Um- 
schwung des handelspolitischen Systems verstehen wollte, so würde sie nicht bloß ihren 
eigenen Standpunkt verlassen, sondern auch die Grundlagen der Eintracht mit der Reichs- 
vertretung preisgeben. Die Besorgnis vor solchen Gefahren ist durch die Eröffnungsrede 
beseitigt.“ Und schon vorher hatte die „Nordd. Allg. Ztg.“ (Nr. 177 vom 7. August 1875) 
an leitender Stelle und mit durchschossener Schrift verkündet: „Mehrere Berliner Blätter 
bringen eine Notiz, der zufolge die Reichsregierung sich mit dem Plane einer durchgreifenden 
systematischen Revision des Vereinszolltarifs beschäftigen soll. Die innere Unglaubwürdig- 
keit dieser Angabe wird schon durch die beigefügte Motivirung dokumentirt, welche ein Bild 
unserer Tarif= und Zollgesetzgebung entrollt, wie es etwa die Reformagitation der fünfziger 
Jahre entwerfen konnte. Zum Ueberfluß dürfen wir versichern, daß die Angabe jeder 
Begründung entbehrt.“ 
2) Am 5. April 1875 stellte in der bayerischen ersten Kammer der Reichsrat v. Neuffer 
einen Antrag im Sinne des Schutzzollsystems, dahin gehend: es sei an den König die Bitte 
zu richten, anordnen zu wollen, daß im Bundesrat durch Allerhöchst deren Kommissare 
Maßnahmen befürwortet werden, die eine Aenderung der bisherigen Handelspolitik und 
vor allem die entsprechende Revision unseres Zolltarifs herbeizuführen geeignet erscheinen. 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. III. 16
	        
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