Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Da Her. und Herr gleichviel Stimmen 
erhalten hatten, bildete der mooocheeher 2 Lose mit den Namen , legte sie 
in die Wahlurne und zog nach Umschütteln ein Los. Dieses lautete auf Hern. 
Gewählt sind mithin: 
1. 
2. 
8. 
  
  
  
  
usw. 
Nachdem der Wahlvorsteher dieses Ergebnis verkündet hatte, versiegelte er alle 
Stimmzeltel und Umschläge, welche nicht dem Protokolle beigefügt sind, und nahm sie in 
Verwahrung. 
Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge Stück) sind wieder 
angeschlossen. 
u keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder des Wahl- 
rstande Türgömaiaung oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend. 
Wählerliste und die in Gemäßheit der §§ 14 und 16 Abs. 5 der Wahlordnung 
Fesabnen Oegenüiten wurden von deim Wahlvorstande unterschrieben. 
Gegenwäntige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern 
und dem Prolokollführer genehmigt und wie folgt vollzogen: 
V. w. o. 
Der Wahlvorsteher: Die Beisiger: Der Protokollführer:
	        
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