Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Aunsage IV. 
Muster 
für die 
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagslisten 
(6 26 der Wahlordnung). 
Die Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinbe 
hat nach den Grundsätzen der Verhälmiswahl unter Zulassung verbundener Listen Hattzußnden. 
Es wird daher ausgefordert, Vorschlagslisten einzureichen. 
e Einreichung hat beim Gemeindevorstand bis w. uun ersolgen. 
nFe Vorschlageliste muß von mindestens . in der Wäßerlise eingetragenen 
Personen r sein. 
Die Vorschlagsliste muß . . Namen enthalten. 
Die Vorgeschlagenen müssen wählbare Bürger, deutlich bezeichnct, in erkennbarer 
Reihensolge aufgeführt und zur Hälfte Hausbesiter sein. Die Hausbesitzer müssen in der 
Neihensolge an den ungeraden Stellen aulgeslhrt werden. 
Der Vorschlageliste ist dic schristliche Erklärung eines jeden Vorgeschlagenen bei- 
zusügen, daß er der Auinahme in die Vorschlagsliste zustimme. Stimmt jemand der Auf- 
nahme in mehr als eine Vorschlagsliste zu, so sind seine sämtlichen Zustimmungserklärungen 
ungllltig. 
Zwei oder mehreren Vorschlogslisten kann die Übereinstimmendoe schrisftliche Erklärung 
der Unterzeichneten beigesügt werden, daß die Listen miteinander verbunden seien. Eine 
Gruppe miteinander verbundener Listen gilt gegenlber anderen Vorschlagslisten als eine 
einzige Vorschlageliste. 
Auf der Vorschlagsliste soll einer der Unterzeichner als Vertrauensmann, ein anderer 
als Stellvertreter des Vertrauensmanns bezcichnet sein. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt als 
Vertrauensmann der erste und als sein Stellvertreter der brait Unterzeichner · Der Ver- 
trauensmann ist ermächtigt, nachträglich, jeboch spätestens zum. . 
u)fehlenbeUntekfchksuenzubeschaffen, 
b) undeutliche haeneichmungen der Vorgeschlagenen oder ihrer Reihenfolge und letztere 
elbst zu verbe 
e) die Verbindung der Vorschlagsliste mit einer anderen Liste oder mit mehreren 
anderen Lislen zu erklären. 
Ungültig sind Vorschlagslisten, 
1. bie nicht rechtzeitig eingereicht worden sind,
	        
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