Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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4proz. Anleihe des Fürstentums Reuß j. L. von 1857. 
FZinsschein No. zum Staatsschuldschein Abt. 
No. 
über Mark M. Pf. (in Zahlen! 
.. . 30. Juni . 
lpqlbührltcheHinfcnzahlbnkant·«- 19 mit Mart 
17 3 al. Dezember tin Buchstaben). 
Angäklig, wenn eine Eche abgeschnitien isl. 
Gera, den 19 
Die Kommission für Verwaltung der Staatsschulden. 
2 Der landesherrliche Kommissar. Der landständische Kommissar. 
2. Mame.) (Name.) 
z 
2 Versährt mit Ablauf des 31. Dezember 19 
# 
abgeschnitten ist. Ungũltig, wenn eine 
Zinserneuerungsschein 
zu dem Staatsschuldschein des Fürstentums Reuß j. L. 
No. Abt. 
über Taler 
— Mark. 
Inhaber dieses erhält ohne Prlliung seiner Berechtigung die für den vorstehend be- 
zeichneten Staatsschuldschein neu auszugebenden Zinsscheine für die nöchsten zehn Jahre vom 
I. Jannar 19 bis 31. Dezember 19 nebst einem Zinscrneuerungsschein nach Maß- 
gabe zu erlassender Bekanntmachung. 
Gera, den 10 
Die Kommission für Verwaltung der Staatsschulden. 
Der landesherrliche Kommissar. Der landständische Kommissar. 
(Name.) 
Trocken 
ĩtempel. 
Ecke abgeschnitten ist.
	        
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