Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

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allgemein anzuordnen, weil in allen Bundesstaaten das Bestreben darauf 
gerichtet ist, neue Belastungen der Gemeinden soweit irgend thunlich zu 
vermeiden. 
Dem Antrag auf Vorlage einer Abänderung des Sonntagssfeiergesetzes 
wegen der Branntweinbrennereien wird durch eine Vorlage an den nächsten 
Landtag entsprochen werden. 
Die Finanzlage des Landes hat sich, wenn es auch durch größte Sparsamkeit 
möglich geworden ist, die beträchtlichen Ausgaben für die Einführung der neuen Justiz- 
organisation aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten, noch nicht in der gegenüber 
den wachsenden Staatsbedürfnissen wünschenswerthen Weise gebessert, weil die Einnahmen 
der Einzelstaaten aus den Reichssteuern zur Zeit noch nicht den gewünschten Ertrag 
liefern konnten. 
Nachdem der Landtag den von Unserer Kammer bezuglich der Gewährung eines 
Zuschusses aus den Domäneneinkünften zu den Staatslasten gemachten Vorschlag ab- 
gelehnt, hat Letztere diese Ablehnung sammt ihren rechtlichen Folgen acceptirt und eine 
Erhöhung dieses Zuschusses auf den vom Landtag bezeichneten Betrag zurückgewiesen. 
In den verslossenen Jahren hat ein Theil des Oberlandes schlechte Kartoffel- 
ernten gehabt, im laufenden Jahre die Witterung die Ernte in einem großen Theile 
des Landes geschädigt. Aber im ersteren Falle hat die Hilfe der Privaten in dankens- 
werthester Weise eingegriffen, während der noch eingetretene Wechsel der Witterung die 
Befürchtungen für den Ausfall der diesjährigen Ernte wesentlich gemildert hat. 
Möge auch in der neuen Landtagsperiode der Allmächtige unser Land vor allen 
schweren Schlägen behüten! 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und Unserm beigedrückten 
Landesherrlichen Insiegel. 
Schloß Schleiz, den 26. September 1880. 
(□) Heinrich XIV. 
Dr. E. v. Beulwih.
	        
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