Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

V. 
Natifieationsurkunde 
zu dem wegen Grrichtung eines gemeinschaftlichen Fandgerichts zu 
Gera abgeschlossenen Staatsvertrage sammt Schlußprotokoll. 
Wir heinrich der Vierzehnle, von Golles Gnaden Jüngerer Linie regierender Fürst Reuß, 
Graf und Herr von Mauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Lobenstein rr. u. 
urkunden und bekennen hiermit: 
Nachdem Wir dem in Unserem Auftrage vom 18. Mai vor. Is. in Gera 
vollzogenen Staatsvertrage und Schlußprotokolle, die Errichtung eines gemeinschaft- 
lichen Landgerichts in Gera betreffend, welche wörtlich also lauten: 
Vertrag 
über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Kansgerichts in Gera. 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie und 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach 
haben Verhandlungen wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts in Gera 
eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie 
Höchstihren Staatsminister Dr. jur. Emil v. Beulwit, Excellenz, und 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach 
Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und 
Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger, 
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalte beider- 
seitiger Natisication abgeschlossen worden ist: 
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