Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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landes verboktenen Verkebr nach leßlerem in Ihren Scaaken zu verbleten, möglichst zu ver- 
bindern und zu bestrasen, und Sich gegenseitig zur Ausroktung eines sölchen unerlaubten — 
Verkehrs, wo derselbe sich zeigen sollie, behuͤlflich zu seyn. Zur Erreichung dieses Zwecks 
K dle in der Anlage I. beigesuͤgte Uebereinkunst, wegen Unterdruͤckung des Schleichhandels, 
zwischen Ibnen errichtec worden. 
Artlkel 2. 
Um die Unterdruͤckung des Schlelchhandels vollstaͤndiger zu erreichen und um uͤberhaupt 
die Unbequemlichkeiten und Schwierigkelten zu beseltigen, wesche aus der vorspringenden Lage 
verschledener Landestheile in das Gebiet des andern Vereins, sowohl sür die Verwaltung 
der Elngangs= Ausgangs- und Durchgangs-Abgaben, als insbesondere auch für den belder- 
seitigen Verkehr emstehen, sind die betheillgten hohen Conkrahenken öbereingekommen, jene 
Landestheile dem andern Vereine anzuschließen, und in Bezlehung auf einige, dem andern 
Verelne bereits angeschlossene Gebietslheile, die inmittelst abgelaufenen Anschlußvereräge zu 
erneuern. 
Arelikel 3. 
Seine Mocjestät der Könlg von Hannover werden demnach: 
4) dle Grasschaft Hohnsteln und das Amt Elbingerode dem Zollverelne serner anschlle- 
Hen, dergestalt, daß die Uebereinkunft lll. B. vom 1. November 1837 und vom 17. 
December 1841 mit allen domlt in Verbindung Kehenden, dle steuerlichen VerHälc 
nisse jener Landestheile betreffenden Rebenverträgen und sonstigen Verabredungen, für 
dle Dauer dleses Vertrages, in Krast erhalten werden fsollen; 
mit folgenden Gebietstheilen dem Zollvereine beitreken, nämlich: 
a. dem Amece olle, 
b. der Stade Bodenwerder, 
. elnem Thelle des Amts Fallersleben, südlich von dem Wege, welcher von Wolfs- 
burg über Mörse nach Flechtorf führt, und zwar die Oreschafe Mörse mie einge- 
schlossen; 
d. den Ortschafren Walle, Harpbüttel, Bechtsbüctelt, Wendebrück, nebst der Wen- 
den- und Frickenmühle, Am'ts Giffhorn; 
c. den Ortschofeen Croya und Zicherle, nebst Kaiserswinkel, Am's Knesebeck; 
t. den Ortschasten Obrum, Dorstadt und Heiningen, Amts Wöleingerode; 
K. den Ortschaften Kl. Lusserde und Lengede, Amts Peine, und 
b. dem Brockenkruge und Oderbrück auf dem Harge, 
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