Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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e) uͤber Oker und ble Stadt Goslar nach Astseld und umgekehrt, 
soll nur eine Controlegebühr von 1 Ggr. für jedes angespannte Zugehier erhoben werden. 
Relsesuhrwerke und S-taatsposten sollen auf jenen Straßen von jeder Durchgangsabgabe 
besreiet bleiben, so wle auch alle Transporke von Gegenständen, welche zusammen weniger als 
6 Centner wiegen. 
Vom Viehe soll dort keine höhere Durchgangsabgabe, als: 
sür Pferde, Maulehiere, Esel, Ochsen, Stiere, Kühe und Rinder 8 Pf. 
für Säugesüllen, Kälber, Schweine und Schasvie3 Pf. 
sür jedes Stück erhoben werden. 
Angespannte Zugthiere, lo wie Pferde unter dem Reuter, sind von dieser Durchgangs- 
abgabe fuͤr Vieh befreiet. 
Abfertigungs· Blei- und sonstige derartlge Gebuͤhren sollen bei den Steueraͤmtern auf 
den unter 1. und 2. gedachten Straßen nicht erhoben werden. 
B. Fuͤr die Straßen im Herzogthume Braunschweig. 
Auf allen, mit Zollaͤmtern versehenen Straßen, welche durch den Herzoglich Braun- 
schwelgschen Harz= und Weserdistrice führen und zu der Verbindung getrennter Theile des 
Köntsreichs Hannover dlenen, sollen nur dlesenigen Abgaben erhoben und dieselben Befceiun- 
gen von Abgaben und Gebühren gugeslanden werden, welche oben unter A. 2. näher be- 
zeichnet sind und für die dore genannten Straßen im Königreiche Haunover eintreten wer- 
den. Die Herzoglich Braunschweigsche Regierung verspricht demnach, diese Erleichterung 
des Durchgangs durch den Harg= und Weser-District insbesondere auf solgenden Straßen 
elntreten zu lassen und den dore vorhandenen oder noch anzulegenden Zollämtern die unbe- 
schränkre Befugnih zur Durchgangsbehandlung belzulegen, nämlich auf den Serahen: 
a) vom Oberharze über Hargburg nach Goslar und nach den an das Ame Harzburg 
grenzenden Hildesbeimschen Aemcern, 
b#) von Berdelem über Langelsheim nach Lautenthal, 
) von Brockenem über Mahlum und Lutter am Barenberge nach dem Amte Liebenburg, 
4) über Luter am Barenberge und Seesen in der Richtung auf Nordheim, Osterode, 
Grund, Wildemann und Lautenchal, 
c) über Bornum und Seesen in der ebengedachten Richtung, 
)zvvon Bilderlahe über Seesen in derlelben Richeung, 
C) von Lamspringe über Gernrode, Gandersheim und Osterbruch nach den Fürstenthümern 
Göttungen und Grubenhagen, 
1) über Carlsh##e und Mählenbeck in derselben Richtung=
	        
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