Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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Thuͤringischen Vereine und Iin den übrigen Länbern des Zollverelns nach Aemtern oder 
sonKtigen größeren Districten in gleichsörmiger Weise nach dem beiliegenden Schema 
zusammengestellt. Wo eine gecrennte Aufnahme des Cioll, und Militair-Stondes nicht 
Statt findet, kann die darauf bezügliche Abeheilung des Schema's in Wegsall kommen. 
IV. Sämmtliche Verelnsregierungen werden die in der vorstebend (Nr. III.) verabre. 
deten Form angefertigten Bevslkerungs-Tabellen süc die Jahre 1612, 18/8 u. s. w. läng. 
stens bis zum 1. Junt des auf die Zählung solgenden Jahres an das Cencralbüreau des 
Zollvereins in Berlin elnsenden, welches eine Haupczusammenstellung von dem Bevölkerungs- 
stande des ganzen Bereinsgebietes verfertigen und jedem Wereinsgliede eine besondere Aus- 
sertigung davon mitheilen wird. 
  
Bevölkerungs-Liste 
des 
Königreichs (Großherzogthums 2c.) 
Monat December 13 
 
	        
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