Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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teten Staates geschleht, unb dadurch zunächst nur der elgene Vorthell des ausweisenden 
Staates bezweckt wird, so können sür den Transpore und die Werpflegung der Wagabunden 
keine Anforderungen an den übernehmenden Staat gemacht werden. 
Wird ein Auszuweisender, welcher einem rückwäres klegenden Sctaace zugeführt werden 
soll, von diesem nicht angenommen, und deshalb nach K. 11. in denjenigen Staac, welscher 
ton ausgewiesen Hacte, zurückgebracht; so muß letzterer auch die Kosten des Transports und 
der Verpflegung erstarten, welche bei der Zurückführung ausgelaufen find. 
§. 45. 
Können die resp. Behörden über dle Verpflicheung des Staaces, dem die Uebernahme 
angesonnen wird, der in der vorslehenden Conveneion aufgestellten Kennzelchen der Verpflich. 
tung ungeachtet, bei der darüber stacefindenden Correspondenz sich nicht vereinkgen und ist die 
dlessällige Differen) derselben auch im dlplomatlschen Wege ulche zu beseitigen gewesen; so 
wollen beide kontrahirende Theile den Sereitfall zur compromlssarlschen Enescheidung eines 
solchen dritten deuischen Bundesstaakes stellen, welcher sich mie belden kontrahirenden Thei- 
len wegen gegenseitlger Uebernahme der Ausgewlesenen in denselben Verrragsverhälmissen 
befindet. 
Die Wahl der zur Uebernahme des Compromisses zu ersuchenden Bundesregierung 
bleibt demjenigen der kontrahlrenden Thelle überlassen, der zur Uebernahme der Ausgewiese- 
nen verpflichtet werden foll. 
An dlese dritce Reglerung Hat jede der bethelllgten Reglerungen jedesmal nur eine 
Oarlegung der Sachlage, wovon der andern Reglerung eine Abschrift nachrichtlich mirzuthei- 
len ist, in kürzester Felst einzusenden. 
Bis dle schiedsrichterliche Enrscheldung erfolgt, gegen deren. Inhalt von kelnem Theile 
eine westere Einwendung zulässig ist, bat derjenige Staac, In dessen Geblet das auszuwei- 
sende Indiolduum beim Enrstehen der Differenz sich befunden, die Werpflichtung, dasselbe in 
selnem Geblete zu behaleen. 
. 16. 
Worstehende zweimal gleichlautend ausgeferkigee Uebereinkunfe soll in den Landen der 
besden kontrahlrenden Theile zur genauesten Befolgung öoffentlich bekanne gemache werden. 
So geschehen Gera, den 6. Februar 1844. 
Fürstlich Reuß Plauil. gemeinschaftl. Sandes-Regterung das. 
(L. S.) von Bretschneider. 
M. Fuchs.
	        
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