Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

Gesezsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
No. 697. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, das Formular für die Leimatscheine betressend. 
  
Ministerial-Bekanntmachung, 
das Formular für die Heimatscheine betreffend, 
vom 13. Februar 1907. 
Der Bundesrat hat zur Ausführung des § 21 des Gesetzes vom 1. Juni 
1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und Staatsangehörigkeit 
(Bundesgesetzblatt S. 355) in der Fassung des Artikel 41 Ziffer IV des Ein- 
fülhrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896 (Reichs- 
gesetzblatt S. 616) unter Abänderung seines Beschlusses vom 20. Junnar 1881, 
am 24. Jannar 1907 beschlossen: 
a) Es sind die Heimatscheine nach dem nachstehend abgedruckten ab- 
geänderten Formular auszustellen. 
b) Die zur Zeit noch vorhandenen Formulare dürsen auch ferner unter 
der Voraussetzung venvendet werden, daß durch einen schriftlichen Ver- 
merk auf die nötige Unterschrift und die Stelle, wo sie anzubringen 
ist, hingewiesen wird. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung, die Einführung 
eines gleichmäszigen Formulars zu Heimatscheinen betreffend, vom 9. Februar 
Ausgegeben am 27. Februar 1007. 
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