Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

60 
Das Gesuch der deutschen Frauenvereine um Ausdehnung der Fortbildungs- 
schulpflicht auf gewerbliche Arbeiterinnen und um Erlaßß eines entsprechenden 
Landesgesetzes konnte zurzeit noch keine Berücksichtigung finden, da zuvor der 
Fortbildungsschulunterricht für Knaben voll und ganz durchgeführt sein muß; 
die Angelegenheit wird aber im Auge behalten werden. 
Wir sprechen dem Landtage Unseren landesfürstlichen Dank aus fllr seine 
verfassungsmätßige Mitwirkung auf dem Gebiete der Gesetzgebung, für seine 
Tätigkeit bei der Feststellung des Staatshaushalts sowic für seine Zustimmung 
zu den mit ihm vereinbarten Maßregeln, welche von Uns für die Wohlfahrt 
des Landes getroffen worden sind. 
Urkundlich haben Wir den gegenwärtigen 
Laudtags-Abschied 
mit Unserer Unterschrift vollzogen und denselben mit Unserem Filrstlichen Insiegel 
besiegeln lassen. 
Schloß Ebersdorf, am 4. September 1907. 
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: 
L. 8.) Heinrich XXVII., Erbprinz. 
v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.