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Das Gesuch der deutschen Frauenvereine um Ausdehnung der Fortbildungs-
schulpflicht auf gewerbliche Arbeiterinnen und um Erlaßß eines entsprechenden
Landesgesetzes konnte zurzeit noch keine Berücksichtigung finden, da zuvor der
Fortbildungsschulunterricht für Knaben voll und ganz durchgeführt sein muß;
die Angelegenheit wird aber im Auge behalten werden.
Wir sprechen dem Landtage Unseren landesfürstlichen Dank aus fllr seine
verfassungsmätßige Mitwirkung auf dem Gebiete der Gesetzgebung, für seine
Tätigkeit bei der Feststellung des Staatshaushalts sowic für seine Zustimmung
zu den mit ihm vereinbarten Maßregeln, welche von Uns für die Wohlfahrt
des Landes getroffen worden sind.
Urkundlich haben Wir den gegenwärtigen
Laudtags-Abschied
mit Unserer Unterschrift vollzogen und denselben mit Unserem Filrstlichen Insiegel
besiegeln lassen.
Schloß Ebersdorf, am 4. September 1907.
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten:
L. 8.) Heinrich XXVII., Erbprinz.
v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.